Frieda muss in dieser Woche am Sonntag arbeiten. Als Ersatz bekommt sie schon am Donnerstag einen
ganzen Tag geplant und regelmäßig frei. Leider ist dieser Tag nicht zusätzlich frei und steht darum
in der 1.Zeile. Gerichte haben dies
entschieden.
Damit der Ersatzruhetag eine Verbindung zu einer mindestens 10 stündigen zusammenhängenden Ruhezeit davor oder danach bekommt, wird sie am Mittwoch eine halbe Stunde früher nach Hause geschickt.
Frieda arbeitet 6 Tage, darum gleicht sich ihre regelmäßig geschuldete Arbeitszeit (ivrAZ) am Ende dieser zweiten Woche bereits aus. Auch gut!
Übertrag | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So | Bilanz | Übertrag | ||
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Frieda Froh | -7,7h | Plan | F | F | F | xe | F | S | S | 46,2h | 0 |
38,5h 7,7h, 10h |
Ist | -0,5 | |||||||||
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen
Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden […]
3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, […]
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern
unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder
arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
mehr zum Ausgleich der Sonntagsarbeit.
mehr zum Ersatzruhetag.