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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
vom 13. September 2005,
zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 22. vom 6. April 2025
- nicht amtliche Lesefassung -
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
und
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA),
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),
andererseits
wird Folgendes vereinbart ...


Bunter VogelHinweis des Bearbeiters - Was ist neu in 2026?

• Mit dem LinkTV Aufhebung endeten die Durchgeschriebenen Fassungen (TVöD-K und TVöD-B) zum 31.12.2025. Mit TVöD AT plus TVöD BT-K bzw. TVöD BT-B geht's nun weiter.
Link§ 6 Abs. 1a mit Besonderheiten in Link§ 44  BT-K und zudem noch im Link§ 44a  BT-K experimentieren mit Erhöhungsstunden. Denjenigen, die von je her unbezahlt mehr arbeiten, wird der Arbeitgeber kaum ein Angebot machen. Will der Arbeitgeber aber mehr Arbeitszeit von Dir – warum sollte er sich dauerhaft an diesen Bedarf binden?
Link§ 20 Abs. 1a  erhöht die Jahressonderzahlung. In Link§ 54 BT-K und Link§ 52a BT-B wird etwas anders erhöht.

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