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Besonderer Teil Krankenhäuser

§ 44a Zu § 7 Sonderformen der Arbeit

1Erhöhungsstunden gemäß Link§ 7 Abs. 9 sind die nach § 44 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (Link§ 44 Abs. 1) und Ärztinnen und Ärzten (Link§ 44 Abs. 2) hinausgehen. 2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach Link§ 7 Abs. und 8.


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