Schichtplanung Grenzen aktiv werden verdi
Bunter Vogel Bunter Vogel

Buch der 100 Fragen

Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRzusatzTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
    Gib daher den Beruf an und die
    Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.
? Schicht- und Nachtarbeit? WerzusatzWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos.
vertritt Dich?
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Britta
Frage # 1385
23.01.2023 | 18:09
Tarif

Ich habe einen flex Vertrag! Ich arbeite in einer Schule und damit ich in den Ferien frei habe, arbeite ich jeden Tag eine extra Stunde länger! Ist es rechtens, das wenn ich krank bin, ich an den Tagen eine minusstunde habe!

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung.

Daher können wir nur sehr allgmein mitteilen: Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt umfassen: Für alle für Dich an einem Tag festgelegten Arbeitsstunden bist Du durch die Arbeitsunfähigkeit freigestellt; Du bekommst dennoch Dein ungekürztes Monatsentgelt; Du brauchst keine dieser Stunden nacharbeiten.

Die dokumentierten "Minusstunden" sind also rechtswidrig.

Arbeitsgericht Braunschweig Urteil 26.11.2013 - 2 CA 199/13
Mario
Frage # 1384
19.01.2023 | 15:35
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG 7/24 Schicht- Wechselschicht, Vollzeit

Nachfrage zu Antwort # 1375 / 06.01.23
Von der Personalabteilung kam folgendes:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf Grundlage der Betriebsvereinbarung über die Genehmigung, Verbindlichkeit und Gestaltungsgrundsätze von Dienstplänen wurde unter §4 Absatz 9 folgende Regelung der Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit getroffen:
„Es gelten die tariflichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit. Es wird zeitnah eine transparente Kennzeichnung des Ersatzruhetages für Feiertagsarbeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten geschaffen.“
Die Einigung mit dem Betriebsrat sieht hierfür ein neues Kürzel auf dem Dienstplan vor. Die zukünftige Bezeichnung lautet „--#“ und soll einheitlich in der gesamten Klinikum Bayreuth GmbH Anwendung finden.
Wir bitten Sie daher, ab sofort bei zukünftigen Dienstplänen für Kolleginnen und Kollegen, welche an einem Feiertag gearbeitet haben, dieses Kürzel für den „Ausgleichstag“ zu verwenden.
Auf das Stundenkonto hat das neue Kürzel für den freien Tag selbst keinen Einfluss, da die Sollarbeitszeit in Personal Office bereits durch die Feiertage reduziert wird. Es handelt sich lediglich um die geforderte Abbildung des Ersatzruhetags für die Arbeit an einem Feiertag. Mit freundlichen Grüßen
So ist das mit dem TvöD sicher nicht konform, oder?
Welche Möglichkeiten bleiben mir?

:

Du mailst Deinem Betriebsrat -

»Beschwerde gemäß § 85 BetrVG
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Verteilung unserer Arbeitszeit durch die Dienstpläne mit, - im Rahmen des TVöD-K.
Wahrscheinlich habt Ihr dabei nicht bemerkt, dass in der betrieblichen Praxis die Arbeit an Vorfesttagen (Heiligabend, Silvester) genauso behandelt wird wie Feiertagsarbeit . Der TVöD-K stellt jedoch in § 6 Abs. 3 die Vorfesttagsarbeit anders als in § 6.1 Abs. 2 die Feiertagsarbeit.
Die Personalabteilung stützt sich hier auf Vereinbarungen mit Euch (siehe den Auszug aus deren Mail). Das kann nun kaum sein, weil ja Betriebsvereinbarungen durch § 87 und § 77 BetrVG ausdrücklich auf den tarifvertraglichen Rahmen beschränkt sind. Sie können nicht wirksam meine Ansprüche abändern oder gar verschlechtern.
Mir steht unverändert der Freizeitausgleich (Freistellung von durch Euch mitbestimmt festgelegter Arbeitszeit) für meine Arbeit an den Vorfesttagen zu. Eine bloße Verminderung der Zeitschuld, auf die sich die Personalleitung beruft, erfüllt meinen Anspruch nicht. Mir steht zudem der tagesgleiche Aufschlagsatz (Entgelt nach § 21 - so regelt es § 6 Abs. 3 TVöD) zu.
Ich vermute, diese Schlechterstellung betrifft noch viele andere. Wir werden durch diese Praxis beieinträchtigt und beschwert.
Abhilfe ist da recht einfach: Uns ist der Freizeitausgleich im Plan bis Ende März zu gewähren - nicht nur ein gesetzlicher Ersatzruhetag und nicht nur eine Kennzeichnung eines ohnehin arbeitsfreien Tages. Bitte haltet uns über den Einsatz Eurer Mitbestimmung und Euer Bemühen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen ....«
Schwester Franz
Frage # 1383
17.01.2023 | 19:17
AVR Caritas  (Anlage 31), MAV / MAVO
Urlaub bei Teilzeitkräften

In meiner vorherigen Arbeit (Caritas AVR) wurde mein Urlaub in einer 6 Tage Woche bei Teilzeitkräften stundenweise auf den Urlaubstag berechnet. Das heißt bei 50% 35 Urlaubstage im Dienstplan wurde jeder Urlaub mit 3,75 Stunden verbucht. (Vollzeit 7,5 Stunden)

Jetzt neuer Arbeitgeber (auch AVR Caritas) bucht bei 5,5 Tage-Woche jeden Urlaub mit 7,7 Stunden durchgehend bei jedem Arbeitnehmer. Somit habe ich auf dem Dienstplan nur noch 17,5 Urlaubstage, den restlichen Anspruch wird mit normalen Frei statt Urlaub gekennzeichnet. Die MAV stimmt dem zu.

Welches Szenario ist korrekt und richtig?

:

Ein Urlaubstag stellt von der an ihm ohnehin / ansonsten zu leistenden / festgelegten Arbeitspflicht frei. Urlaub wird darum in Tagen berechnet, nicht in Stunden.

Die AVR der Caritas regeln in Anlage 14 § 3 -
Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/260 des Urlaubs nach Absatz 1 und 4 zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubs.

Nun regelt zudem § 2 der Anlage 31 -
Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen dienstlichen oder betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.
Dein Einsatz in einer durchschnittlichen 5,5 Tage/Woche setzt also voraus, dass es etwa alle 14 Tage eine betriebliche begründete Notwendigkeit (Zwangsläufigkeit) gibt für die Heranziehung an einem sechsten Arbeitstag in einer Woche. Eine solche Notwendigkeit fehlt in Akutkrankenhäusern - meist arbeiten andere in derselben Woche nur an fünf oder sogar nur an vier Tagen. Manchmal ist eine 5,5-Tage/Woche die Folge von zu kurzen Schichtlängen (7 Stunden). Das ist vertragswidrig.

Dann stellt jeder Urlaubstag von 7 Stunden frei.
Petra
Frage # 1382
13.01.2023 | 10:58
AVR , ? Interessenvertretung

Ich arbeite als Altenpflegerin in einer stationären Einrichtung. Bei Krankmeldung von Kollegen sind wir Fachkräfte an den Wocheneden und arbeitsfreien Tagen der PDL für das Ausfallmanagement zuständig.
Da dies während der Arbeitszeit geschieht, ist dies sehr zeitraubend und geht auf Kosten der Bewohner und Schichtkollegen.
Nun habe ich erfahren, dass dies gar nicht in die Zuständigkeit von Fachkräften fließt, da wir ja auch nicht wissen wie es mit Überstunden der einzelnen Kollegen aussieht.
Vor allem wird es immer schwieriger Kollegen zum "Einspringen im Frei" zu aktivieren, da wir sowieso schon am Limit sind.
Wer ist verantwortlich für das Ausfallmanagement?

:

Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Während Deiner Arbeitszeitz schuldest Du die vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen. Dein Arbeitgeber darf Dir in diesem Rahmen auch höherwertige Aufgaben übertragen.
Er muss Dir allerdings die Kompetenz übertragen
a) jeweils die Zustimmung der Interessenvertretung einzuholen
b) anderen Arbeitszeiten und Arbeitsaufgaben anzuordnen.
Und richtig, er muss Dir Zugriff auf die Arbeitsvertragsdaten und Arbeitszeit-Aufzeichnungen der Betroffenen verschaffen.

Der Arbeitgeber stellt im Zuge seiner Organisatio9n und Planung sicher, dass er auf Brände, Stromausfall und Personalausfälle vorbereitet ist.
Gerald
Frage # 1381
13.01.2023 | 10:03
AVR.DD , MAV/ MVG.EKD Pflege, MAV

Eine Mitarbeiterin ist als Dauernachtwache eingesetzt. Nach § 9 Absatz 2 AVR.DD beträgt ihre durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 7,8 Stunden. Seit dem 1.1. ist sie in Nachtschichten von 9 Stunden Dauer ( + 45min Pause ) eingesetzt.
a) Kann sie sich sofort gegen die "zu langen" Schichtdauern wehren?
b) Kann sie erst im Jahresverlauf ( etwa im Oktober, November?? ) weitere Schichten ab dem Zeitpunkt verweigern, ab dem auch durch Schichtverkürzungen bis zum Jahresende die jahresdurchschnittliche arbeitstägliche Arbeitszeit von 7,8 Stunden nicht mehr erreichbar wäre?
c) Sind nach AVR.DD Dauernachtwachen-Dienste mit identisch langen Schichtdauern zulässig, die länger als 7,8 Stunden sind?

:

Dauernachtwachen sind oft daran interessiert, ihre Zeitschuld in möglichst wenigen Schichten zu leisten - also trotz der Nachtarbeit in längeren.

Zu a) Im Einzelfall: Bereits die linkLeitlinien gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG geben genug Anlass, der Nachtarbeit ensprechende kürzere Schichten zu fordern.
Dazu wird aber wohl eher die MAV initiativ, weil diese ja unmittelbare zwingende Gestaltungsrecht hat.

Zu b) Gegen Ende des Jahres kann eine Kollegin, die zu viele kurze Schichten leisten musste, feststellen: "Selbst wenn meine in diesem Kalenderjahr gesamte verbleibende Zeitschuld auf 10-Stunden-Schichten verteilt würde, bliebe noch ein Rest übrig. Ich weise darauf hin: Wir haben mit der wochendurchschnittliche Schichtlänge zurgleich eine wochendurchschnittliche 5-Tage/Woche vereinbart. Mehr Schichten mag ich nicht leisten!"
Auch hier kann die MAV früher und stärker eingreifen.

Zu c) Bei den AVR.DD handelt es sich lediglich um einen sehr umfangreichen Arbeitsvertrag. Arbeitgeber und einzelne Beschäftigte dürfen vom Vertrag einvernehmlich abweichen.
Markus
Frage # 1380
12.01.2023 | 09:20
AVR Caritas  (Anlage 32 ), ? Interessenvertretung

Gibt es eine verbindliche Frist, bis wann der Dienstplan genehmigt bekannt gegeben werden muss? Also z.B. bis zum 15. eines Monats muss er aushängen?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Falls Ihr eine MAV gewählt habt:

Der Arbeitgeber kann den Dienstplan erst für Dich verbindlich anordnen, nachdem die MAV dem Dienstplan zugestimmt hat.
Retter
Frage # 1379
11.01.2023 | 12:51
AVR.J , MAV/ MVG.EKD

Wir arbeiten im 24-Stunden-Dienst, Bereitschaftszeit, Stufe D.
Die Zeiten in der Nachtarbeit werden faktorisiert. Die sämtliche Zeitzuschläge nach AVR-J werden ebenfalls entsprechend faktorisiert.
Ist dies so korrekt? Aus anderen TV kenne ich den Grundsatz: Zeitzuschläge sind nicht faktorisierbar.
Und: Wenn wir nur 24h Dienste fahren, wird eine Wechselschicht Zulage fällig?

:

a) Innnerhalb 24 Stunden ab Arbeitsaufnahme ist gemäß Artikel 31 II der EU-Grundrechtecharta eine 11 stündige (mindestens 10 stündige) Ruhezeit zu gewähren. Das macht eine 24-stündige Schicht schwer vorstellbar.

b) Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz e. V. – Anlage Johanniter regeln in § 11e -
. Ist zu bestimmten Zeiten nur Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst zu leisten, ist diese Voraussetzung {Wechselschichtarbeit} nicht erfüllt.

Und in § 22 Absatz 2
Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit mit Ausnahme der Zuschläge für Bereitschaftsdienst während Nachtarbeit entsprechend Absatz 1 Buchst. f) und für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht gezahlt.

Damit fallen die Nachzuschläge (für Bereitschaftsdienst während der Nachtarbeit 10 % des Stundenentgelte) auf die tatsächliche Arbeitszeit zwischen 23 und 06 Uhr an.

Du musst also schon wirklich gute andere Gründe haben, um bei den Johannitern zu fahren.
Marco
Frage # 1378
10.01.2023 | 22:20
? Tarifvertrag ?, Interessenvertretung?

ich bin bei der Bundeswehr im drei-Schichtsystem tätig.
Auf Grund dessen, bin ich Zusatzurlaub berechtigt.

Ist es korrekt,dass mit Jahresende der noch bestehende Zusatzurlaub verfällt?

:

Wir unterscheiden den gestzlichen Mindesturlaub (20 Tage in der 5-Tage/Woche) vom vertraglichen Mehrurlaub (weitere 10 Tage und der Zusatzurlaub).

Für den gesetzlichen Grundurlaub gilt: Er ist im Kalenderjahr fällig und wird nur übertragen, falls der Arbeitgeber ihn unmöglich (etwa bei AU) oder Dir unzumutbar gewähren könnte. Doch der Arbeitgeber muss dazu noch nachweisen, dass er ihn Dir aufgedrängt hat.

Für den vertraglichen Mehrurlaub müssen wir raten: TVöD Bund

Der regelt in § 27 (Zusatzurlaub Abs. 5 -
Im Übrigen gilt § 26 mit Ausnahme von Absatz 2 Buchst. b entsprechend.
Und in einer Protokollerklärung dazu
Der Anspruch auf Zusatzurlaub bemisst sich nach der abgeleisteten Schicht- oder Wechselschichtarbeit und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen nach Absatz 1 oder 2 erfüllt sind.

Der Zusatzurlaubsanspruch tritt also unterjährig dem vertraglichen Gesamturlaub hinzu. Und unterliegt dessen Verfristungsregeln.

Schauen wir also in den § 26 TVöD:
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter
Fortzahlung des Entgelts (§ 21).{...} . Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.
Protokollerklärung zu Absatz 1 Satz 5:
Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden.
(2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.
Klaus-Dieter
Frage # 1377
07.01.2023 | 19:58
HTV auf der Grundlage TVöD
? Interessenvertretung

Eine 5 Tagewoche mit 3 Arbeitstage und 2 Tag mit Freizeitausgleich aus dem AZK;
wegen meinem erkrankten Kind kann ich meiner Arbeit in der Woche nicht nachgehen.
Der Arbeitgeber lässt den Freizeitausgleich stehen und zieht damit 16 Stunden vom AZK ab.
Ist das rechtlich richtig?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Wir vermuten einmal, der Haustarifvertrag hat auch § 10 TVöD (Arbeitszeitkonto) abgeschrieben. Es wurde eine Betriebsvereinbarung entsprechend geschlossen.
Dann regelt § 10 Abs. 4 des Tarifvertrags:
(4) Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto (Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.

Diesen Störfall regelt der Tarifvertrag nicht.
Wahrscheinlich regelt auch die Betriebsvereinbarung diesen Störfall nicht.
Du arbeitest an drei Tagen dieser Woche nicht; der Arbeitgeber muss Dir dennoch Dein Tabellenentgelt fortzahlen. Sein Pech.
Du hast einen Antrag auf Zeitausgleich an zwei Tagen gestellt. Was Du an diesen beiden Tagen tust, ist Deine Sache. Dein Kind ist krank - Du selbst bist arbeitsfähig. Dein Pech.
Angela
Frage # 1376
07.01.2023 | 08:40
TV DN , MAV / MVG-EKD

Ich hätte gerne eine rechtskräftige Aussage darüber, wie verbindlich ein Dienstplan nach Veröffentlichung ist, auch wenn wir als MAV noch nicht in der Mitbestimmung und somit Genehmigung der Dienstpläne sind.

:

Das MVG.EKD ist in § 38 (Mitbestimmung) recht kategorisch:
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung unterliegt, darf sie erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt oder kirchengerichtlich ersetzt worden ist oder die Einigungsstelle gemäß § 36a entschieden hat.

Der Kirchengerichtshof hat dies jüngst noch einmal für Unverständige erklärt:
Leitsatz:
Kommt es zu keiner Einigung über einen Regelungsgegenstand nach § 40 MVG-EKD wie etwa über einen Schichtplan nach § 40 d) MVG-EKD, so ist ausschließlich die Einigungsstelle und nicht das Kirchengericht nach § 38 Absatz 4 MVG-EKD zuständig.
Die Dienststellenleitung hat kein Wahlrecht, ob sie die Einigungsstelle nach § 36a Abs. 1 MVG-EKD oder das Kirchengericht nach § 38 Abs. 4 Satz 1 MVG-EKD anruft, solange noch keine Einigungsstelle „besteht“. Die Dienststellenleitung kann ausschließlich nach § 38 Abs. 4 Satz 4 MVG-EKD die Einigungsstelle anrufen.
(Beschluss des Kirchengerichtshofes vom 07.12.2020 KGH.EKD II-0124/30-2020)

Der Dienstplan ist also komplett unverbindlich für die Beschäftigten.
Die Arbeitgeberin ist jedoch selbst an ihre rechtswidrigen Anordnungen gebunden.

Der nicht mitbestimmte Dienstplan darf nicht und kann deshalb nicht rechtswirksam den Beschäftigten angeordnet werden. Selbst mit dem bloßen Dulden dieser Arbeitszeit verletzt die Arbeitgeberin die Mitbestimmungsrechte der MAV.
Mario
Frage # 1375
06.01.2023 | 10:16
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG 7/24 Schicht- Wechselschicht, Vollzeit

Im Dezember 22 war ich an beiden Vorfesttagen (24. / 31.) im Dienstplan zur Arbeit eingeplant. Am 09. Januar ist die Freistellung von geplanter Arbeit für den 24.12 und am 10. Februar ist die Freistellung von geplanter Arbeit für den 31.12. geplant. Jetzt hat mein Teamleiter (Dienstplaner) von der Personalabteilung einen Rüffel bekommen, weil unser Dienstplanprogramm die Tage bereits im Dezemberplan vorweg abgezogen hat. Freizeitausgleich für die Vorfesttage ist nicht mehr möglich, weil ich diese bereits erhalten habe.
Für mich stellten sich jetzt einige Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorwegabzug und Freizeitausgleich bis 24. bzw. 31. März (Freistellung von geplanter Arbeit)? Warum gibt es den Unterschied?
Welche Vor- bzw. Nachteile gibt es dadurch?
Welche Möglichkeiten bleiben mir?

:

Du kannst nicht etwas vorweg erhalten haben, was erst durch die Arbeit am Vorfesttag entstanden ist.

1) Wer Frei wegen des Dienstplans hat, dem wird die übliche Schichtlänge (Samstagsschicht) aus der Zeitschuld im durch die Betriebsparteien festgelegten Ausgleichszeitraum herausgerechnet / vermindert.
a) Fragt Deinen Betriebsrat, welchen Ausgleichszeitraum er vereinbart hat. Frag ihn, ob und wie er überwacht, dass die einzelnen Beschäftigten hier genau ihre Verminderungen ausgewiesen bekommen.
b) Arbeitest Du am Ausgleichszeitraum-Ende mehr Stunden? Dann steht Dir Vergütung zu.
c) Es wird die/der "Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung
des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt." Das bedeutet, sie bekommen eines tagesgleichen Aufschlagsatz, wie bei AU oder Urlaub.

2) Ganz anders, wenn Du trotz Vorfesttag arbeiten musst. Das führt zu keiner Verminderung. Stattdessen entsteht Dir ein Anspruch auf entsprechendem Freizeitausgleich. Der Umfang ist also die tatsächlich geplante Arbeitszeit. Du wirst - nach Rücksprache mit Dir und mitbestimmt vom Betriebsrat - von einer Dir unangenehmen geplanten Schicht freigestellt. Dies ist also an einem bestimmten Tag im Dienstplan ausgewiesen. Zugleich entsteht nun (wieder entsprechend) der Anspruch auf den tagesgleichen Aufschlagsatz, fällig zwei Monate später.

Diese Regelung versucht, denkbare Willkür des Arbeitgebers und weitere Ungerechtigkeiten zu umschiffen. Sie ist nicht optional ("das machen wie im Betrieb anders; das kann unsere EDV nicht; wir finden das ungerecht ...").

Du stellst nun - in Kopie an den Betriebsrat - alsbald Deine Anträge auf Freizeitausgleich.
Uta
Frage # 1374
06.01.2023 | 07:58
AVR Caritas  (Anlage 31), MAV / MAVO
Intensiv Pflege

Ich arbeite 32,0 Stunden pro Woche im Wechsel Dienst. Ca. 8-9 Dienste am Stück und dann ca.6-7 Tage frei.
Je mehr Nacht-Dienste ich arbeite, werden nach einer Formel Urlaubstage abgezogen und im Gegensatz, wenn ich regelmäßig Nachtdienst arbeite bekomme ich alle 2-3 Monate ein Urlaubstag dazu.

:

Dir stehen - bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tgae im Wochendurchschnitt 30 Urlaubstage zu. Als "Tag" betrachten die AVR der Caritas Kalendertage, an denen eine Schicht beginnt: Die Anlage 14 schreibt in § 3 Abs. 4 und 5 -
Endet eine Dienstleistung nicht an dem Kalendertag, an dem sie begonnen hat, gilt als Arbeitstag der Kalendertag, an dem die Dienstleistung begonnen hat ... Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/260 des Urlaubs nach Absatz 1 und 4 zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubs.

Was da Dein Arbeitgeber auch vior sich hin rechnet - es ist schlau, mit- und nachzurechnen.

Die bis zu 9 Zusatzurlaubstage im Jahr entstehen unterjährig - immer dann, wenn Du zwei bzw. vier Kalendermonate in Wechselschicht arbeiten solltest.
Biggi
Frage # 1373
04.01.2023 | 13:06
AVR Caritas  (Anlage 5), MAV / MAVO
Arzthelferin / Rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst

Ist es richtig, das keine Zeitzuschläge gezahlt werden innerhalb des Bereitschaftsdienstes und der Rufbereitschaft?
Stehen mir Zuschläge an Samstagen und Sonntagen oder Feiertage zu?
Bekomme bei 11 Stunden Dienst nur 7,65 Stunden angerechnet?

:

Die AVR Caritas regeln in Anlage 5 § 9 Abs. 5 -
1Zum Zwecke der Vergütungsberechnung wird die Zeit der Rufbereitschaft mit 12,5 v.H. als Arbeitszeit gewertet und mit der Überstundenvergütung nach § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR vergütet. 2Für anfallende Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit wird daneben die Überstundenvergütung (§ 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR) gezahlt. 3Für eine Heranziehung zur Arbeit außerhalb des Aufenthaltsortes werden mindestens drei Stunden angesetzt.
In Anlage 6a unter § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 findest Du -
Die Stundenvergütung ergibt sich für jede Vergütungsgruppe aus § 2 der Anlage 6a zu den AVR.
2Die Stundenvergütung zuzüglich des Zeitzuschlags nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. a ist die Überstundenvergütung.

Im Ergebnis steht Dir die Stundenvergütung zuzügliche der Zeitzuschläge (Samstags, Sonntags, Feiertags, Nacht) zu.
Im Bereitschaftsdienst ist dies anders! Da regelt Anlage 6 in § 9Abs. 3 -
1Für die nach Absatz 1 und Absatz 2 errechnete Arbeitszeit wird die Überstundenvergütung nach § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR bezahlt. 2Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit und für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht gezahlt.

Zunächst zeichnet der Arbeitgeber schutzrechtlich Deine gesamte Arbeitszeit auf. Doch schuldrechtlich errechnet er daraus - je nach Auslastung - einen vergütungsrechtlichen Zeitwert.
Aufgrund § 6 Abs. 5 ArbZG muss er Dir allerdings für Deine pausenlose Nachtarbeit (23 bis 06 Uhr) einen 20 bis 25-prozentigen Freizeitausgleich gewähren (BAG 15.07.2009 – 5 AZR 867/08). Deine MAV hilft Dir, diese - vielleicht über Jahre - aufgelaufenen Ansprüche im Dienstplan zu verwirklichen.
Nord
Frage # 1372
02.01.2023 | 15:22
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG

Zum heutigen Newsletter AU -
Wann endet die drei-Tagefrist für die Abgabe der AU bei Erkrankung am Freitag und grundsätzlich freiem Wochenende.?

:

BGB § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Fullenchilada
Frage # 1371
28.12.2022 | 11:16
MTV

Hat ein Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf einen Dienstplan, vielleicht sogar auf einen individuellen und nicht Gesamtdienstplan (Datenschutz)?
Arbeitgeber verbietet seinen Schichtführern, den Mitarbeitern deren individuelle Dienstpläne aufgrund von "IT Sicherheit" auszudrucken.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Daten, die Dich betreffen, braucht niemand vor Dir schützen.

A) Du kannst Dein Handy nehmen und Dir Deinen Dienstplan abfotografieren.
B) Du kannst ankündigen, dass es Dir nicht möglich ist, Dir die angeordneten Schichtfolgen im Kopf zu merken. Falls Du mal eine Schicht vergisst, tut Dir das schon heute leid.
C) Du kannst dem Arbeitgeber auch mailen -
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider steht Ihr Datemschutz meinem Zugang zu meinem Dienstplan im Wege. Hilfsweise bitte ich ich Sie nun gemäß BDSG § 34 (1) um die von Ihnen über mich elektronisch gespeicherten Anordnungen von Arbeitsschichten sowie die sonstigen Daten, die Sie gespeichert haben -
? über mich als Person oder Beschäftigte/r (Stammdaten),
? meine Vereinbarungen zur Arbeitszeit (Stammdaten),
? meine Arbeitszeit (Bewegungsdaten),
? deren vergütungsrechtliche Bewertung (Parametrisierung entsprechend Arbeitsvertrag),
? meine Freistellungen (u.a. Urlaub und Arbeitsunfähigkeiten),
? elektronisch dokumentierte von mir durchgeführte Anforderungen und Leistungen,
? deren Herkunft und Empfänger sowie
? Alter und Zweck der jeweiligen Speicherung über zwei Jahre hinaus (Löschkonzept).
Hochachtungsvoll ...

Rechne mit Unruhe.
onlinewetter
Frage # 1370
27.12.2022 | 11:57
TVöD-B , ? Interessenvertretung Personalrat
12-Stunden Wechselschicht Rollendienstplan

Im bestätigten Dienstplan sind 5-7 Rufbereitschaften pro Monat festgelegt.
Der AG ändert im laufenden Monat den Dienstplan:
z.B. 10 Tage oder auch 3 Tage vorher ändert er eine Rufbereitschaft zu einem regulären Tag- oder Nachtdienst! wütend (z.B weil Mitarbeiter erkrankt sind.)

1.) Muss ich dem zustimmen?
Ich habe ja sowieso Rufbereitschaft und habe mir den Tag zum arbeiten frei zu halten. (Sehr günstig für den Arbeitgeber, wie er so über meine Freizeit verfügen kann.)
entsetzt
2.) Wenn diese Dienstplanänderung eintritt, bleibt die Auszahlung der Rufbereitschaftspauschale davon unberührt?
ver.di ?
Denn mit Bekanntwerden des Dienstplanes habe ich diesen Tag ja bereits "reserviert" und meine Freizeit eingeschränkt! ...
Und somit meinen Teil erfüllt, egal ob ich zur Arbeit herangezogen werden oder nicht.

3.) Wenn diese Dienstplanänderung eintritt, werden die zusätzlichen Arbeitsstunden als Überstunden gewertet? (wenn ich über die planmäßigen Stunden des Monats hinaus komme.)

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Wir können auch nicht erraten, was ein "bestätigter" Dienstplan meint.
Daher bleibt die Verbindlichkeit der Anordnungen des Arbeitgebers im Nebel.

Rufdienst hat nichts mit Überstunden zu tun.
Dienstplanänderungen verhindern das Entstehen von Überstunden (denn bei Überstunden gemäß § 7 Abs. 7 TVöD wird ja über die dienstplanmäßig festgelegte Arbeitszeit hinaus gearbeitet).

§ 7.1 Abs. 8 TVöD-B schränkt ein: "Der Arbeitgeber darf Rufbereitschaft nur anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt."
Wenn eine Kollegin zu regelmäßiger Arbeitszeit eingeteilt ist, fällt nicht nur ausnahmsweise Arbeit an. Dies schließt zu dieser Zeit Rufbereitschaft aus.
Wenn diese Kollegin krank wird, fällt sie aus, nicht unerwartet Arbeit an. Denn die von ihr nicht erledigte Arbeit fällt nicht ausnahmsweise sondern immer / erwartbar an.

Je unbestimmter Du Deine Fragen stellst, umso unbefriedigender fallen Antworten aus.
onlinewetter
Frage # 1369
27.12.2022 | 11:25
TVöD-B , ? Interessenvertretung Personalrat
12-Stunden Wechselschicht Rollendienstplan (7 bzw. 30 Wochen).
Unser Dienstplan soll laut Dienstvereinbarung 2 Monate vorher bestätigt und bekannt sein.

Was kann man tun, wenn der Dienstplan regelmäßig, durchschnittlich 10 Tage vorher bekannt gegeben wird?
wütend

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Wir vermuten einen Personalrat.
Wir vermuten einen Rettungsdienst (nur da wären über den Anhang zu § 9 Abschnitt B Absatz 2 TVöD-B durchgängige 12-Stunden-Schichten zulässig).

Lest die Dienstvereinbarung genau. Begriffe wie "soll" oder "grundsätzlich" bewirken, dass die einzelnen Beschäftigten im Einzelfall ins Leere greifen.
Ein "Rollendienstplan", der keine Schichten festlegt, ist das Papier nicht wert. Er begründet keinen Anspruch für die Beschäftigten. Das entscheidende Moment entsteht erst im Zuge der tatsächlichen abschließenden Mitbestimmung.

Erst mit ergänzenden Informationen ausgerüstet können wir Euch eine (gemeinsame) Beschwerde formulieren ...
Mibouth
Frage # 1368
21.12.2022 | 21:13
Schichtdienst Luftfahrt
Dienstzeiten wurden neu eingeteilt ein Rahmendienstplan wurde erstellt.
Gleitende Einführung langsam ab1.1.23.
Mitteilung kam Ende dezember 2022.
Schichtbeginn wurde von 6 auf 3 Uhr verlegt. Ende 14.30
14 bis 18h anstatt 17.30h
17.30 bis 23h
Viele der Arbeitnehmer sind auch auf den ÖPNV angewiesen. Die Zeiten sind familienunfreundlich. Manche der Arbeitnehmer sind auch Pendler. Zusätzlich ist es so dass die Pendler dann trotz gestellten Fahrkarte nicht den ÖPNV benutzen können da die meisten Verbindungen erst ab 5h fahren. Müssen langjährige Arbeitnehmer - auch wenn der Betriebsrat da zugestimmt hat - die Arbeitszeiten akzeptieren.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer in dieser Situation.

:

Die Funktion des Betriebsrat ist es, bei der Änderung von Schichtzeiten die Interessen der Betroffenen mit den betrieblichen Interessen abzuwägen und Deine Interessen dabei zur Geltung zu bringen. Diese Messe ist gelesen.

Du schreibst, ideal mit anderen zusammen, an die Betriebsleitung und an den Betriebsrat -
"Beschwerde gemäß § 84 und § 85 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollginnen und Kollegen vom Betriebsrat!
Gemäß § 3 ArbSchG versuchen Arbeitgeber, unterstützt vom Betriebsrat, eine Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen zu erreichen. Leider ergab die Neufestlegung der Schichzeiten eine Verschlechterung, hin zu sehr belastenden / ungewöhnlichen Schichtzeiten. Viele werden nun auf individuelle Verkehrsmittel zurückgeworfen. Die Umstellung trifft uns noch dazu aussergewöhnlich kurzfristig. Es wurde nicht versucht, individuelle Härten abzumildern.
Dies beeinträchtig und beschwert uns. Bitte stellen Sie zeitnah die Berechtigung unserer Beschwerde fest und sorgen Sie kurzfristig für Abhilfe.
Mit freundlichen Grüßen ..."

Alternativ bleibt Dir, Deine Wochenarbeitszeit gemäß § 8 TzBfG einen linkAntrag zu stellen (etwa auf 38 Stunden) und dabei zugleich die Verteilung zwingend neu zu regeln. Und zugleich ein Zwischenzeugnis zu verlangen.
Petra
Frage # 1367
19.12.2022 | 11:51
TVöD-B, Betriebsrat / BetrVGkommunaler Arbeitgeber
(BR bestimmt meinen Plan mit, Schichtarbeit nach einem rollierenden Rahmenplan über 12 Wochen, ich werde jedoch im Monatsdienstplan eingesetzt)

Ich arbeite als Wochenendkraft jedes 2. Wochenende im Schichtdienst. Nun habe ich am 24.12. nach meinem Rahmenplan Dienst eingetragen und am 31.12.22 mein freies Wochenende.
Wie verhält sich die Reduzierung meiner Soll AZ für die beiden Vorfeiertage?
Vermindert sich meine regelmäßige AZ nur für den 24.12. oder ach für den 31.12.? Und bekomme ich dann die 7 Std. reduziert die ich am Wochenende arbeite? Ich bin nämlich immer am Wochenende mit 7 Stunden-Diensten verplant. dann würde ich nach meiner Rechnung meine Soll-Arbeitszeit um je 7 Std. reduziert bekommen. Oder liege ich falsch?

:

a) Falls Du am Vorfesttag, den 24.12., laut Plan arbeitest, steht Dir ein "entsprechender Freizeitausgleich (hier: 7 Stunden) bis zum 24.03.2023 zu. Gemeint ist: Freistellung von geplanter Arbeitszeit.

b) Falls Du am Vorfesttag, den 31.12. laut Plan arbeiten müsstetst, kann der Arbeitgeber Dich davon freistellen.

c) Falls Du am Vorfesttag, den 31.12. ohnehin dienstplanmäßig Frei hast, dann vermindert sich Deine Zeitschuld im durch die Betriebsparteien festgelegten Ausgleichszeitraum um eine Schichtlänge (hier: 7 Stunden). Unklar ist, ob sich bei Dir dies auf die 12 Wochen, den Monatsdienstplan oder einen schlechteren länger vereinbarten Bezugszeitraum bezieht.
Heike
Frage # 1366
16.12.2022 | 13:07
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

ich arbeite als Teilzeitkraft (im Schichtdienst) in einem Krankenhaus.
Jetzt hab ich das große Glück, das ich über den Jahreswechsel Urlaub nehmen kann.
Der 31.12. wird mir nicht als Urlaubstag berechnet, aber der 01.01.
Ist es richtig, dass mir dieser Tag abgezogen wird? Ich bin davon ausgegangen, dass mir an diesem Tag ebenfalls kein Urlaubstag abgezogen wird, da auf diesen Sonntag auch ein gesetzlicher Feiertag fällt.

:

Zunächst nehmen wir die Grundregel sehr ernst (anders als der Arbeitgeber):
Urlaub in der Zeile zwei, stellt von geplanter Arbeitspflicht frei.

Du hast offenbar am 31.12. ohnehin dienstplanmäßig keine Arbeit. In der Folge wird Dir Deine Zeitschuld um eine Schichtlänge vermindert.

Dir wurde vielleicht am Sonntag, den 01.01., dienstplanmäßig eine Schicht geplant. Dann stellt Dich der gewährte Urlaub von dieser Arbeitspflicht frei - Du brauchst nicht nachzuarbeiten, die ganze Schicht gilt wie gearbeitet. Doch dabei verbrauchst Du einen Deiner Urlaubsanspruchstage. Umgekehrt hast Du während Deines Urlaubs an einem anderen Tag ohnenhin dienstplanmäßig frei, ohne dass Du da einen Urlaubstag verbrauchst.
Huhu
Frage # 1365
15.12.2022 | 23:01
AVR
Nachtwache würde mich interessieren, ob und wenn ja welche Zuschläge Nacht- Feiertag, Sonntag) bei Arbeitsunfähigkeit für bereits geplante Dienste gezahlt werden?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst.
Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir etwas raten.
Einstein
Frage # 1364
11.12.2022 | 11:39
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG
Nachgefragt zur Antwort #1357

Die Aussage des Arbeitgebers lautet wie folgt:
Arbeitszeit ist die Zeit, in welcher der AN zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende an seinem Arbeitsplatz anwesend ist oder dem AG zur Verfügung steht und während der er seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Ein Verdienstausfall kann nur gewährt werden, wenn ich in der Zeit des Arztbesuchs ( inklusive Hin - und Rückfahrt ) Arbeitsleistung erbracht hätte.
Die Anreise begann 7.00 Uhr und endete 15.00 Uhr. Für mich ist dieser Tag ein Arbeitstag, laut bestehendem Dienstplan mit SD geplant,
und keine Freizeit, da ich im Schichtdienst- Früh und Spät- laut Arbeitsvertrag arbeite.

:

a) Wie bereits unter #1357 erläutert:
Die im Plan festgelegte Arbeitszeit (absolute Fixschuld) kann nicht nachgearbeitet werden. Ein kurzfristiger "Freizeitausgleich" findet keine Stütze im TVöD. Er würde die Mitbestimmung verletzen.
b) Der Arbeitgeber hat richtig erkannt: Du hast an diesem Tag nicht Deine Arbeit geleitstet. Du hast auch keinen Beleg vorgelegt, dass dieser Arztbesuch zwingend während genau dieser Zeit staffinden musste. Dein Fehler.
Diesen Fall regelt § 24 Abs. 3 TVöD:
Besteht der Anspruch auf das Tabellenentgelt oder die sonstigen Entgeltbestandteile nicht für alle Tage eines Kalendermonats, wird nur der Teil gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.
Du hast einen Tag im November nicht geleistet. Dir steht nicht 30/30 Deines Tabelllenentgeltes zu, sondern nur 29/30.
Kurz: Dein Arbeitgeber mag Dir in Deiner Entgeltabrechnung eine Netto-Kürzung von rund 80 € ausweisen. {Falls Du stattdessen auf die Bezahlung von 8 Überstunden verzichtest (rund brutto 200 €), stehst Du Dich tarifwidrig deutlich schlechter}.
Mia77
Frage # 1363
09.12.2022 | 17:31
AVR Caritas  (Anlage 5), MAV / MAVO Labor

Wenn man im Jahr 68 Bereitschaftsdienste leistet mit 452 Stunden Nacht im Bereitschaftsdienst und 228 Stunden Nacht aus vorangehender Vollarbeitszeit, wieviel Zusatzurlaubsanspruch hat man letztendlich?

:

In Anlage 14 der AVR Caritas findest Du in § 4 Abs. 6 -
Die Mitarbeiter erhalten für die Zeit der Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden einen Zusatzurlaub in Höhe von zwei Arbeitstagen pro Kalenderjahr, sofern mindestens 288 Stunden der Bereitschaftsdienste kalenderjährlich in die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr fallen. Nachtarbeitsstunden, die in Zeiträumen geleistet werden, für die Zusatzurlaub für Wechselschicht- oder Schichtarbeit zusteht, bleiben unberücksichtigt.

Würdet Ihr Schichtarbeit leisten, ständen Euch mehr Zusatzurlaubstage zu. Der Bereitschaftsdienst steht Euch auch im Wege, die Ansprüche aus Wechselschichtarbeit zu begründen.
Ihr leistet also - entgegen den gesetzlichen Schutzbestimmungen - pausenlos Langschichten. Auch die Ruhezeit (in Europa werktäglich 11 Stunden) wird wohl verletzt. Zwei Tage Zusatzurlaub können das nicht ausgleichen. Aktiviert Eure MAV: Mehr Gesundheitsschutztage - oder sofort Stop mit den Bereitschaftsdiensten!
Max
Frage # 1362
03.12.2022 | 10:57
AVR Caritas  (Anlage 31), vielleicht MAV / MAVO
Vollzeit, Wechselschichtzulage bei Krankheit

Ich arbeite 2-3 Nächte im Monat und bekomme Wechselschichtzulage. Alle 2 Monate bekomme ich einen zusätzlichen Urlaubstag.
Wenn ich diese 2-3 Nächte im Monat nicht arbeiten kann, bin ich krankgeschrieben, bekomme ich Wechselschichtzulage oder nicht?

:

Die Anlage 31 der AVR der Caritas regelt fast wortgleich zum TVöD-K -
§ 4 (1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Mitarbeiter längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
§ 6 (4) 1Mitarbeiter, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 105,- € monatlich, ab 01.03.2021 155,00 Euro.


Um die Anspruchsvoraussetzung zu erfüllen, wird zunächst verlangt, das der Plan zu solchen Schichtfolgen einteilt. Doch bei der Vergütungsregel in § 6 hat sich der Begriff 'leisten' eingeschmuggelt. Dehalb mussten die Richter des BAG ran. Das Entgeltfortzahlungsgesetz kann nicht durch eine tarifliche Ungenauigkeit ausgehebelt werden.
»Der Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gem. § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD besteht auch dann, wenn die Leistung einer tariflich geforderten Schicht nur deshalb nicht erfolgt, weil der Beschäftigte unter Fortzahlung der Bezüge gem. § 21 Satz 1 TVöD von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt ist.«
(BAG Urteil 24.03.2010 - 10 AZR 58/09)
Magic
Frage # 1361
02.12.2022 | 14:35
TVöD-B (SuE), Betriebsrat / BetrVG
Arbeiten nach einem Dienstplan 2 Schichten in einer Kita (8:00 - 17:00 Uhr).

Ich habe an 2 Tagen unbezahlten Urlaub genommen. Meine Arbeitszeiten im Dienstplan waren am ersten Tag von 7.45 bis 18.00 Uhr und am zweiten Tag von 7.45 bis 16.00 Uhr.
Nun wurde in unserem Dienstplanprogramm an beiden Tagen die Zeit von 8.00-16.00 hinterlegt, wodurch mir Minusstunden entstehen.
Wird bei unbezahltem Urlaub gemäß TVöD immer ‚nur‘ 8 Stunden und nicht die tatsächliche Arbeitszeit abgerechnet?

:

Urlaub, auch kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt (§ 29 (3) TVöD) betrifft Befreiung von der festgelegten Arbeitszeit für eine Anzahl von Arbeitstagen.
Ein Arbeitstag ist ein Tag mit festgelegter regelmäßiger Arbeitszeit.
Du brauchst keine der für den ersten oder zweiten Tag festgelegten Stunden nacharbeiten.

Dein monatliches Tabellenentgelt für den November wird um 2/30tel gekürzt auf 28/30tel.
Martin
Frage # 1360
01.12.2022 | 19:43
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG
7/24 Wechselschicht, Vollzeit

Wir sind seit kurzem mit dem Dienstplankürzel „iFo“ (interne Fortbildung) im Dienstplan konfrontiert. Alle 2 Monate werden wir von unserem Vorgesetzten damit zu einer Teambesprechung „eingeladen“. Die Dauer der Teambesprechung ist (mündlich) auf 2 Stunden festgelegt.
Dieses iFo Kürzel steht nur bei Mitarbeitern im Plan, die an diesem Tag schichtfrei haben. Bei den anderen Mitarbeitern ist nur die geplante Schicht (F/S bzw N) eingetragen.
Wie ich erfahren habe, hat das Kürzel im EDV-System noch keine Zuordnung. Es fehlt u.a. der Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Mein Vorgesetzter benötigt dazu die Zustimmung vom Betriebsrat. So wie es aussieht wird die Zustimmung für so eine ultra-Kurzschicht auch gegeben.
Mein Hinweis auf den § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD ist beim BR nicht angekommen. Auch nicht das es an einer betrieblichen Notwendigkeit fehlt.
Der BR geht davon aus, dass der Vorgesetzte uns einfach Mitteilen kann, dass es sich dabei um einen wichtigen Grund (betriebliche Notwendigkeit) handelt und wir dann sowieso zur Arbeit müssen.
Da stellt sich auch die Frage: Was ist eine betriebliche Notwendigkeit und was nicht. Wie kann man sich gegen eine 2 Stunden Schicht wehren.

:

Ihr mailt an den Betriebsrat, in Kopie an die Personalleitung -

»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage und die Verteilung unserer Arbeitszeit mit. Die von Euch mitbestimmten Dienstpläne ornden uns dazu Schichtkürzeln zu und verteilt diese über die Kalendertage.
Ein Schichtkürzel muss also - zwingend - definiert sein mit der Zeit eines Arbeitsbeginns, eines Arbeitsende und bei Bedarf dem Beginn und Ende von Arbeitsunterbrechungen (Pause).
Neuerdings taucht nun ein - noch unbestimmtes - Kürzel iFo in unseren Plänen auf. Es handelt sich dabei nicht um - von Euch dann mitzubestimmenen - innerbetrieblichen Fortbildungen. Es entsteht eher der Eindruck, Vorgesetzte dürfen diese "Joker" frei mit mündlichen Anweisungen konkretisieren.
Dies kollidiert mit der EU-Richtlinie 2019/1152 - denn unsere Arbeitszeiten sind weder transparent noch vorhersehbar. Es verletzt zudem Eure Mitbestimmung.
Würdet Ihr die tatsächliche Verteilung der Arbeitszeiten überwachen, fiele Euch auf: Sie verletzten § 6 Abs. 1 Satz 3 unseres Tarifvertrags. Danach darf regelmäßige Arbeitszeit auf fünf der sieben Kalendertage einer Kalenderwoche verteilt werden. In Wochen mit den sonderbaren iFo-Schichten wird Vollzeitkräfte jedoch oft an einem sechsten Kalendertag regelmäßige Arbeitszeit angeordnet, dann an einem Samstag oder Sonntag. Nicht die Wochenendarbeit, sondern die Verteilung auf sechs der sieben Wochentage ist so unzulässig.
Hintergrund scheint zu sein, dass die tasächliche Dauer der iFo-Schichten nur wenige Stunden ist. Und bereits unser Einsatz in Nachtschichten (Schichten mit Arbeitszeit an zwei Kalendertagen) führt bei einer Beschränkung auf fünf Arbeitstage in einer Woche zu 'Minusstunden' für den Arbeitgeber.
Es fehlt offenbar an einem so vereinbarten Schichtsystem oder Schichtrhythmus (§ 2 nur. 8 NachwG). Es fehlt auch an notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen, also an einer unvermeidlichen, zwangsläufigen, alternativlosen ursächlichen Veranlassung in den betrieblichen Abläufen. Andere arbeiten in diesen Wochen nur an fünf oder sogar nur an vier Wochentagen. Ein zwingender Grund für die Zumutung eines zusätzlichen Arbeitstages fehlt offensichtlich (LAG Hamm Beschluss 07.11.2019 - 13 TaBV 14/19).
Ohne Eure Zustimmung werden wir durch die dann rechtsunwirksamen Dienstpläne nicht zur Arbeit verpflichtet. Auch mit Eurer Zustimmung bleiben tarifwidrige Dienstpläne für uns unverbindlich.
Diese Intransparenz und Unbestimmtheit belastet und beeinträchtigt uns. Bitte teilt uns mit, sobald Ihr eine Abhilfe (§ 85 BetrVG) unserer Beschwer erreichen konntet.
Mit freundlichen Grüßen ....
...................... ................................ ...................«

Rechnet mit Unruhe.
Thomas
Frage # 1359
01.12.2022 | 13:10
AVR Caritas  (Anlage ???), MAV / MAVO
Frage zum Thema Fortbildung:
Mein Arbeitgeber hat mich zu einer Fortbildung geschickt.
An und Abreise betrug 3 Stunden. plus 8 Stunden Teilnahme-Zeit.
Jetzt bekomme ich nur die Teilnahme Zeit gutgeschrieben.
Laut meinem Verständnis nicht rechtens?

:

Dein Arbeitgeber bestimmt Beginn und Ende Deiner Arbeitszeit. Die MAV bestimmt dies zwingend mit.
Dein Arbeitgeber bestimmt auch den Inhalt Deiner Arbeit, im Rahmen Deines Arbeitsvertrags. Fortbildung kann solch ein Inhalt sein.

Der Weg zur Arbeit und nach Hause (Wegezeiten) gehören regelmäßig nicht zur bezahlten Arbeitszeit. (Sonst hättest Du die 10-stündige werktägliche Höchstarbeitszeit überschritten.)
Heinze
Frage # 1358
30.11.2022 | 11:17
AVR Caritas  (Anlage ???), MAV / MAVO

Was passiert, wenn man an einem Ersatzfreien Sonntag ( ES ) krank wird. Bekomme ich die Stunden gutgeschrieben, verfällt er oder muss der ES-Tag an einem anderen Tag gelegt werden?

:

Wenn Du an einem Sonntag, an dem Du dennoch mit Arbeit geplant wirst (beschäftigt), wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht arbeitest - musst Du diese Stunden nicht nacharbeiten.
Wenn Du an einem Ersatzruhetag (für Sonntagsbeschäftigung) arbeitsunfähig bist, musst Du diese Stunden nicht nacharbeiten.
Wenn Du an einem Sonntag beschäftigungsfrei bleibst und arbeitsunfähig wirst, bekommst Du diesen freien Tag nicht ersetzt..

Das Wochenfrei, das Sonntagsfrei und das Ersatzfrei werden schutzgesetzlich geregelt (EU-Grundrechtscharta, ArbZG). Sie betreffen kein Schuldrecht.

Es bleiben Tage von Beschäftigung frei. Ob und wie Du diese Zeit für Dich nutzen kannst, braucht den Arbeitgeber nicht kümmern.
Einstein
Frage # 1357
27.11.2022 | 12:47
TVöD-K , Betriebsrat / BetrVG
Krankenschwester und arbeite als Teilzeitbeschäftigte im Früh- und
Spätdienst - im Wochendurchschnitt 4 Tage mit 7 Stunden.
Durch den Arbeitgeber wurde ich zur betriebsärztlichen Vorsorge/ Untersuchung eingeladen. Dort wurde mir empfohlen, mich bei einem Spezialisten vorzustellen. Der Bericht wurde der Unfallkasse übermittelt, diese nahm dann Kontakt zu mir auf. Die weitere Terminierung erfolgte über das Hautschutzzentrum.
Der Arbeitgeber wurde zeitnah informiert. Jedoch war es mir nicht möglich an diesem Termin einen anschließenden Spätdienst pünktlich zu beginnen. Das ich hätte arbeiten müssen, wurde mir erst Tage nach dem Facharztbesuch mitgeteilt, was ich nicht nachvollziehen kann.
Diesbezüglich wurde mir im Nachgang die fehlende Zeit als Freizeitausgleich geltend gemacht. Ist das legitim?
Wie verhält es sich mit der Fahrzeit? (Hin - und Rückfahrt )
Es heißt: Schichtarbeitende stehen sich nicht schlechter, als diejenigen
mit Normalarbeitszeit.
Der Betriebsrat weiß um die Situation.

:

Ein Termin beim Betriebsarzt gehört in die Arbeitszeit. Er berät unter anderem bei der notwendigen Hautpflege. Doche er behandelt nicht. Er ist ja auch nicht der Arzt Deines Vertrauens, sondern der Arzt des Betriebs des Arbeitgebers.
Die Berufsgenossenschaften (Unfallkassen) bieten Hautsprechstunden an. Voraussetzung ist, dass arbeitsplatzbezogene Hautprobleme vielleicht gemindert werden können. Die Hautsprechstunde empfiehlt dem Arbeitgeber und Dir Schutzmaßnahmen. Die Betriebsparteien (Arbeitegeber und Betriebsrat) bestimmen die als notwendig erkannten Schutzmaßnahmen in Deiner Arbeitszeit (Creme, Anwendung).
Dennoch bleiben die Besuche in der Hautambulanz in einer eigeneartigen Grauzone. Nur wenn die Termine nicht während Deiner Freizeit angeboten werden, bist Du von Arbeitszeit freigestellt.
§ 29 TVöD § 1 f stellt Dich frei bei
Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss,
erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten.
Niederschriftserklärung zu § 29 Abs. 1 Buchst. f:
Die ärztliche Behandlung erfasst auch die ärztliche Untersuchung und die ärztlich verordnete Behandlung.

Es reicht also, wenn Dir die Hautschutzambulanz für die Vorlage beim Arbeitgeber bestätigt, dass Du Dich nach ihren Terminangeboten richten musst.
"Freizeitausgleich" ist ohnehin ausgeschlossen. Denn hierzu fehlt im TVöD jegliche Grundlage. "Freizeitausgleich" bestimmt ja auch der Betriebsrat zwingend mit.
Allenfalls könnte der Arbeitgeber eine Arbeitsbefreiung wegen eines solchen Behandlungstermins bei Deiner Vergütung mindern
Ergebnis: Da hat sich Dein Chef vergriffen.
Anne
Frage # 1356
24.11.2022 | 09:56
AVR Caritas  (Anlage 33),

Ich arbeite als Standortleitung einer Behinderteneinrichtung, diese würde mit einer Zulage für Leitungsarbeit honoriert.
Im September ging ich durch die bestehende Schwangerschaft ins Beschaftigungsverbot.
Es war eine spätere Umstrukturierung geplant, für Oktober, in der ich eine anderen Aufgabe bestimmt sein sollte, ohne die oben genannte Zulage.
Ein Änderungsvertrag war noch nicht erfolgt.
Nun wurde mir die Zulage gestrichen, bzw. In der Novemberabrechnung die schon gezahlte Zulage aus Oktober angezogen.
Ist dies rechtens?
Beim Bekannt-werden der Schwangerschaft bzw. Eintritt ins BV galten noch die vorherige Regelung.

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst.
Die Schichtplan-Fibel beschränkt sich auf Probleme und Sorgen der Beschäftigten mit Schichtplänen und Arbeitszeiten.
Du schilderst ein Problem, das sich ausschließlich auf die Vergütung bezieht (außervertragliche Zulage, Teilkündigung mit Änderungsangebot). Da kann Dir die MAV, die Rechtsberatung der Gewerkschaft (für Mitglieder) oder eine Rechtsanwältin helfen. Die möchten da sicher zunächst in Deinen Arbeitsvertrag schauen, ob da ein Widerruf von Zulagen / Tätigkeiten geregelt wurde.
ksp2002
Frage # 1355
23.11.2022 | 16:54
TV TgDRV , Betriebsrat / BetrVG
Krankenschwester 60%, Nachtschichten, habe eine geplante OP, den Termin habe ich vor ein paar Monaten mitgeteilt und auch extra verschoben und so gelegt da wir eine Langzeitkranke hatten die dann wieder da sein sollte . Meine Op ist genau in der Mitte des Monats . Sollstunden in dem Monat 81 Stunden.
ich wurde nun 70 Stunden in der Hälfte in der ich noch da bin eingeteilt die ich dann arbeiten muss und nur 10 Stunden in meiner geplanten Krankzeit .
ich dachte sie wären verpflichtet einem in einer geplanten Krankheit die durchnittliche Wochenarbeitszeit (23,4 Stunden) zu berechnen . Es kann doch nicht sein dass man benachteiligt wird und fast alle Stunden im ersten Teil des Monats leisten muss damit man im krank dann quasi schon seine fast gesamte Arbeitszeit geleistet hat.
Ich hatte angeboten etwas mehr zu arbeiten durch bestehenden Personalmangel war aber davon ausgegangen dass ich dann am Ende mit + Stunden aus der Sache gehe . Nun arbeite ich quasi 30h umsonst …. Im Normalfall leiste ich quer durch den Monat meine Dienste meist verteilt auf 2 oder 3 Blöcke ohne feste Regelung nur ein festes Dienstwochenende.
Wenn man es genau genommen hätte , hätten sie mich doch nur die Hälfte einplanen können oder?
Wenn der Dienstplan schon gestanden hätte dann ist das halt so .
Hat jeder Pech wenn er in seiner Freiphase krank wird . Damit kann ich leben aber geplant? Ist das korrekt? So sorgt man doch dafür dass keiner mehr vorher seine OPs ankündigt wenn man benachteiligt wird.

:

Niemand kann wissen, wie lange die Genesung nach einer OP tatsächlich braucht. Oft gibt es Narbenschmerzen, und die Arbeitsunfähigkeit zieht sich länger hin ...

Du mailst zudem an die Betriebsleitung -
»Sehr geehrte Damen und Herren!
Der zwischen uns geschlossene Arbeitsvertrag nimmt zwar den TV DgDRV in Bezug. Doch dieser vereinbart selbst kein keine wöchentliche Ruhezeit, kein Schichtsystem, keinen Schichtrhythmus, nichts zu Änderungen von festgelegten Schichten, keine für mich transparenten Voraussetzungen zur Anordnung von Überarbeit. Er zieht solchen Vereinbarungen allenfalls einen betrieblich auszufüllenden Rahmen.
Der Dienstplan im Dezember mit seiner Verteilung gezielt um meine angekündigte Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer OP hat mich sehr überrascht. Er war so nicht vorauszusehen.
Bitte weisen Sie mir deshalb entsprechend dem neu gefassten § 2 Nummer 8 und 10 Nachweisgesetz in Verbindung mit § 5, hilfsweise den §§ 242, 241 Abs. 2 BGB, Ihre mich betreffenden betrieblichen Vereinbarungen nach –
* zur vereinbarten wöchentlichen Ruhezeit (dem Wochenfrei)
* zum Schichtsystem (zum Beispiel Drei-Schicht-System, Referenzstunden und Referenztage)
* zum Schichtrhythmus (zum Beispiel wöchentlicher Wechsel von Früh-, Spät- und Nachtschicht)
* zu Schichtänderungen
* zur Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen (Ankündigungsfristen, billiges Ermessen etc.)
Mit freundlichen Grüßen ....«

Du hast Anspruch auf ausführliche Antwort binnen einer Woche.
jasmin
Frage # 1354
18.11.2022 | 17:06
arbeitstage

hallo guten tag ich arbeite in einem pflegeheim in der küche in meinem arbeitsvertrag steht 40 stunden mit einer 5 tage woche . und der abteilungsleiter kürzt immer wieder meine 8 stunden tage auf 6 stunden so das ich mehr tage arbeiten muss heisst wenn der plan für 12/22 so bleibt habe ich keine 252 arbeitstage sondern 264 arbeitstage . wie sieht das gesetztlich aus ? muss ich das hinnehmen ?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Bezüge im Arbeitsvertrag auf Tarif oder AVR schreibst, nichts darüber, ob Du Schichtarbeit leistest oder etwas zur Interessenvertretung. Da können wir wenig raten.

Verträge müssen eingehalten werden.
Peter
Frage # 1353
18.11.2022 | 03:44
TV AWO nrw , ohne Betriebsrat
5- Tage/Woche 75 Prozent Stelle

Ich arbeite überwiegend in der Nacht. Mit etwas Tagdienst. Die 4 zusatzurlaubs Tage habe ich meist im Juli schon erarbeitet. Ich bin 59j alt 50 Prozent schwerbehindert.
Tariflich stehen mir (soweit meine Infos stimmen) 30 Tage Urlaub zu. Plus 1 für die wechselchicht und 1 verditag da Mitglied. D h 32 Tage zuzüglich 4 für die Nachtarbeit zzgl 4 oder 5 tage für die schwerbehinderung. Ist das richtig? Wären ca 40 Tage. Nun sagte man mir der Urlaub bei der AWO sei auf 35 begrenzt. Ich müsse auf 5 Tage verzichten. Ist das richtig?

:

§ 30 Erholungsurlaub des TV AWO regelt Absatz 1
Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Verbleibt nach Berechnung des Urlaubs nach den Unterabsätzen 2 und 3 ein Bruchteil eines Urlaubstages von 0,5 oder mehr, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; ein Bruchteil von weniger als 0,5 bleibt unberücksichtigt.


§ 31 Zusatzurlaub des TV AWO regelt Absatz 2 und 4
(2) Ist die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, ist der Zusatzurlaub in entsprechender Anwendung des § 30 Abs.1 Sätze 4 und 5 zu ermitteln. ...
(4) Zusatzurlaub nach diesem Tarifvertrag und sonstigen Bestimmungen mit Ausnahme von § 125 SGB IX wird nur bis zu insgesamt fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt. Erholungsurlaub und Zusatzurlaub (Gesamturlaub) dürfen im Kalenderjahr zusammen 34 Arbeitstage nicht überschreiten.


Zunächst sind Grundurlaub (29 Tage bei 5-Tage/Woche getrennt vom Zusatzurlaub (4 Tage bei 5-Tage/Woche) zu addieren. Sind dies mehr als 34 Tage, ist dies zu kappen.
Dann sind wir überzeugt, dass Du tatsächlich nicht die Arbeitszeit auf fünf der sieben Kalendertage einer Woche durchschnittlich verteilt bekommst. Wir vermuten: 4 oder 4,3 Tage/Woche. Unser linkUrlaubsrechner hilft beim Umrechnen. Erst summieren, dann kappen, dann die Einzelteile umrechnen.
Dein SGB-Urlaub fällt nicht unter die Kappung des § 31.

Der TV über den ver.di-Tag regelt: 6) 1Die Ansprüche auf Arbeitsbefreiung gemäß § 32 TV AWO NRW bleiben unberührt. 2Die Regelungen des § 30 Absatz 4 TV AWO NRW finden keine Anwendung.
Kurz: Auch die Arbeitsbefreiung für einen ver.di Tag ist kein Urlaub und fällt nicht unter die Kappungsregel.
Sternchen
Frage # 1352
17.11.2022 | 08:40
AVR.DD ,

verwirrt
Meine Arbeitsstelle ist in der Kinder- und Jugendhilfe. Meine Arbeitszeit wird in einem monatlichen Plan mit Wechselschichten angelegt. Ich habe eine Teilzeitstelle.
Ich weiß, dass Änderungen der Arbeitszeit des verabschiedeten Dienstplanes nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich sind.

Wie sieht es mit der Veränderung des Ortes aus?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.

Der Arbeitgeber darf Ort, Zeit und Inhalt Deiner Tätigkeit wieder und wieder konkretisieren.
Dabei muss er sich im Rahmen der Gesetze (hier § 106 GewO - billiges Ermessen) und Deines Arbeitsvertrags halten.
Neuer Arbeitsort - geänderte Tätigkeit - Einweisung in die dort geltenden Gesundheitsschutzmaßnahmen - Überprüfung der Eingruppierung ...
Carmen
Frage # 1351
16.11.2022 | 19:20
AVR Caritas  (Anlage 33), MAV / MAVO

Ich arbeite nach Schichtplan im Nachtdienst. Es handelt sich um vollkontinuierlichen Schichtbetrieb.
Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt bekommen wir 135 % bezahlt.
Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag gibt es einen Vorabzug des durchschnittlichen BSU ( bei mir z. B. 4 Stunden bei 50% BSU). Unsere Schichten umfassen 10 Stunden, wofür ich 35 % Zuschlag bekomme. Müssen die 6 Stunden die ich mehr gearbeitet habe, als mein Durchschnitt wäre werde nicht irgendwie vergolten oder freigegeben werden.
Laut. unserer Leitung wird das in der ganzen Diözese so gehandhabt.
Was für mich nicht heißt, dass es richtig ist.
Wo finde ich die passende Argumentation um die Stunden zu bekommen?

:

Die AVR-C regeln in § 3 der Anl 33 -
(1) 1Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats - möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats - ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen. 2Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhält der Mitarbeiter je Stunde 100 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der jeweiligen Entgeltsgruppe und Stufe nach Maßgabe der Entgelttabelle. 3Ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, ist eine Buchung gemäß § 9 Abs. 3 zulässig. § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d bleibt unberührt
(2) 1Für Mitarbeiter, die regelmäßig nach einem Dienstplan eingesetzt werden, der Wechselschicht- oder Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche vorsieht, vermindert sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt,
a) Arbeitsleistung zu erbringen haben oder
b) nicht wegen des Feiertags, sondern dienstplanmäßig nicht zur Arbeit eingeteilt sind und deswegen an anderen Tagen der Woche ihre regelmäßige Arbeitszeit erbringen müssen.
Absatz 1 gilt in diesen Fällen nicht.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d bleibt unberührt.


Zunächst fragts Du Deine MAV, ob Du ausschließlich in Nachtschichten eingesetzt wirst (auch bei innerbetrieblichen Fortbildungen). Und ob Du nur dem Absatz 1 oder auch dem Absatz 2 (Schichtdienst) unterfällst.

Danach prüfst Du, ob Du am 25. und /oder 26.12, planmäßig arbeitest.
Arbeitsstunden am 25.12.2022 (Sonntag) unterfallen dem Absatz 1 werden mit 135 v.H. Zeitzuschlag vergoldet.
Arbeitsstunden am 26.12.2022 (Montag) unterfallen - bei Schichtdienst an allen Wochentagen - dem Absatz 2 und führen zu einer pauschalen Verminderung (ein Fünftel). Diese Verminderung stellt zugleich den Freizeitausgleich dar. Deshalb werden für die tatsächlichen Arbeitsstunden am 26.12. nur die 35 v.H. Feiertagsarbeits-Zeitzuschlag fällig.
Umgekehrt achtet die MAV darauf, dass Du über das Kalenderjahr hinweg auch nur zu 50 % der Feiertagsarbeit von Vollzeit-Kolleginnen eingeplant wirst.

Dagegen steht Dir für den arbeitsfreien Vorfesttag (24. und 31.12.) jeweils die Verminderung um eine Nachtschichtlänge zu.
Maibjo
Frage # 1350
14.11.2022 | 19:16
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

Zu #1345 und euren Antworten;
Ihr teilt mit, dass es sich bei den 10 Tagen in Folge (Früh- und Spätschicht) um ein Verstoß gegen die Leitlinien gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG handelt und deshalb regelmäßig nicht mehr als fünf bis sieben Schichten in Folge angeordnet werden dürfen.
Der vorgenannte § 6 Abs. 1 ArbZG besagt jedoch folgendes:
"Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen".
Hier steht nichts von fünf bis sieben Schichten? Woher habt ihr die Information?

:

Wir verweisen in unserer Antwort auf die linkLeitlinien gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG.

Der Link führt Dich zu dem, was der Länderaussschuss für Arbeitssicherheitsfragen, die Berufsgenossenschaft, der Dachverband der Unfallversicherungen, die BAuA, das NRW-Arbeitsministerium und manche weitere über die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zusammengetragen haben. Es handelt sich zum einen um einen unstrittigen Kanon, zum anderen um eine öffentlich-
rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, die gegebenenfalls mit einer Anordnung durchgesetzt werden kann.
Jana
Frage # 1349
12.11.2022 | 20:12
TV DN , MVG.EKD
30 Stunden /Woche im 3-Schicht-System in der Pflege.

Zu #1347

Da hakt es dann, es fehlt die DV Arbeitszeitkonto.
Laut TV DN müssten alle Stunden im Plus oder Minus inerhalb 8 Wochen ausgeglichen werden, was natürlich Illusion ist.

Konkret nochmal: Wenn ein ÜF im DP vermerkt ist,
(die Bezeichnung ÜF ist irreführend, es handelt sich meistens um Mehrarbeitstunden von Teilzeitkräften)
wieviel Stunden werden diesem Tag zugeordnet?
Bei uns wurde jetzt der Januar Dienstpan veröffentlicht und die "ÜF" Tage sind ohne Stundenangabe eingetragen.

:

§ 10 TV DN ist recht verständlich -
Für Teilzeitbeschäftigte darf Mehrarbeit nicht angeordnet werden. Mit Teilzeitbeschäftigten kann die Ableistung von Mehrarbeit für den Fall eines dringenden betrieblichen Erfordernisses vereinbart werden. Die Teilzeitbeschäftigte kann die nach Satz 2 vereinbarte Mehrarbeit dann ablehnen, wenn sie für sie unzumutbar ist.

Wir verstehen - von außen nicht - was Du da irgendwie zuviel gearbeitet hast (Plusstunden, mit Dir vereinbarte Mehrarbeit, Überstunden über 38,5 Stunden in einer Woche hinaus, Überplanung am Ende der 8 Wochen...).
Nun erscheint ein Kürzel im Dienstplan (ÜF), das irgendetwas bedeuten soll. Und Du fragst Dich und uns nun, was das bedeuten mag.
Auch hier wieder: Das kann vielleicht die - jeden Plan im Rahmen des TV DN mitbestimmende - MAV aufklären. Die sollte ja verstanden haben, was sie da zustimmt:
* Freistellung statt Vergütung für von Dir geleisteten Stunden?
* Freistellung von zunächst geplanter und geschuldeter Arbeitszeit?
Maibjo
Frage # 1348
12.11.2022 | 19:55
BAT-KF , MAV / MVG-EKD

Zu #1345 und eurer Antwort;
bzgl Verstoß gegen den Leitlinien gemäß Paragraph 6 Abs. 1 ArbZG
Ist auch bei Früh- und Spätschicht gegeben?
Nachtschicht haben wir nicht in der ambulanten Pflege.

:

§ 6 Abs. 1 ArbZG betrifft den Schutz vor den Folgen von Schichtarbeit und von Nachtarbeit.
Du leistest Schichtarbeit, wenn an Deinem Arbeitsplatz Kolleginnen zu unterschiedlichen Zeiten arbeiten.
Jana
Frage # 1347
12.11.2022 | 18:58
TV DN , MVG.EKD
Ich arbeite 30 Stunden /Woche im 3-Schicht-System in der Pflege.

Zum Abbau von Mehrarbeit und Überstunden.
Wir arbeiten mit Vivendi und mir ist aufgefallen, dass die Tage, die in der Planung mit ÜF gekennzeichnet werden, nicht mit Stunden hinterlegt sind.
Ist dort nicht die Regelarbeitszeit/Tag zu Grunde zu legen?
Auch legt die PDL die Tage nach Gutdünken fest.
Habe ich keine Mitbestimmung als Mitarbeiterin?

:

"Mitbestimmung" hat Deine MAV.
Du hast Recht auf Gehör vor dem "billigen Ermessen" der Vorgesetzten und der Mitentscheidung der MAV.
"Plus- und Minusstunden" (Über- und Unterplanung im Ausgleichszeitraum von 8 Wochen, können die Betriebsparteien (Arbeitgeber und MAV) in einer Dienstvereinbarung regeln ("Arbeitszeitkonten" gemäß § 11 TV DN mit "Arbeitszeitbudgets").
§ 8 Abs. 16 TV DN definiert -
Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 9) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen, sofern sie nicht bis zum Ende der nächsten Woche ausgeglichen sind.
Überschreitungen des Arbeitszeitbudgets stellen keine Überstunden dar.
Dienstplanmäßig geleistete Arbeit an Feiertagen stellen keine Überstunden dar.

Den späteren Ausgleich regelt § 16 sehr intransparent -
Überstunden werden grundsätzlich durch Gewährung von entsprechender Freizeit ausgeglichen. Der Ausgleich ist innerhalb von 12 Wochen nach Entstehen der Überstunden durchzuführen. Eine Verlängerung des Ausgleichszeitraumes bedarf der Zustimmung der Mitarbeitervertretung.
Ist ein Ausgleich aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, sind die Überstunden auszuzahlen.


In diesem Nebel bleibt Dir: Wende Dich an die MAV.
a) die bestimmt mit, falls Du in einer Woche erst mehr Stunden als geplant arbeiten sollst und in derselben Woche zum Ausgleich ein andermal weniger. Das wären keine Überstunden, nur ein gesetzloser Widerruf des Dienstplans (entgegen EU RL 2019/1152 Artikel 10 Abs. 3).
b) die bestimmt mit, falls Du in einer Woche mehr als geplant arbeiten sollst und in den folgenden 12 Wochen geplant oder ungeplant "entsprechenden" Freizeitausgleich (Freistellung von mitbestimmt angeodneter Arbeitszeit aufgedrängt wird.

Ohne Mitbestimmung: Sowieso rechtswidrig.
Ohne Rücksprache mit Dir (§ 106 GewO): Sowieso unverbindlich.
Tina
Frage # 1346
12.11.2022 | 03:38
AvR

Ich arbeite seit 8 Jahren als Dauernachtwache in einem Pflegeheim. Habe 5 Nächte danach 5 Tage frei. Bisher war es so geregelt, dass ich in meinem Nachtdienst Urlaub genommen habe. Danach 5 Tage frei. Jetzt soll ich meinen 5 Nächten Arbeit nur noch zwei Tage frei bekommen und dann Urlaub nehmen. Ist das rechtens?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir mehr raten.
Maibjo
Frage # 1345
10.11.2022 | 18:40
BAT-KF , MAV / MVG-EKD
5 Tage Woche in der ambulanten Pflege Diakonie.
Eine Dienstwoche geht von Montag bis Sonntag. 10 Tage dürfen an einem Stück gearbeitet werden. Laut geschriebenen und von der MAV genehmigten Dienstplan von Montag bis Mittwoch der darauffolgenden Woche. Dies ist doch nicht richtig oder?
Ich meine es geht nur von mittwochs bis freitags der darauffolgenden Woche. Ansonsten würde doch eine 5 Tage Woche nicht eingehalten werden!?

:

Der BAT-KF regelt nichts zu einer Verteilung der wochendurchschnittlichen Arbeitszeit auf fünf Tage. Diese AVR regelt auch nichts über die tagesdurchschnittliche Schichtlänge.

Die von Dir beschriebene Verteilung verstößt gegen die linkLeitlinien gemäß § 6 Abs. 1 ArbZG. Es dürfen regelmäßig nicht mehr als fünf bis sieben Schichten in Folge angeordnet werden.
Die Liebste
Frage # 1344
10.11.2022 | 10:48
AVR

Wir sind 10 Mitarbeiter im Früh Spät Mittel und Nachtdienst. Im Januar haben nicht so viele Mitarbeiter Urlaub, deshalb haben wir nicht genug Schichten für alle, somit kommen wir in den Monaten Januar und Februar in den Minusstunden Bereich, ist das zulässig ?

:

Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.
Dein Arbeitsvertrag hat eine  AVR  in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln. Wenn Du uns schreibst, was da genau bei Dir wirkt und gilt, können wir etwas raten.
Klaus
Frage # 1343
09.11.2022 | 16:38
TV-V , Betriebsrat / BetrVG
Vollkontinuierliches Schichtmodell Früh- Spät- Nachtschicht von Montag bis Sonntag.

zu #1337

entstehen dann bei einer Woche von FFSSNNN (reale Arbeitswoche im Dienstplan Montag bis Sonntag) 4x 8,25 und 3x 8,5 Stunden = 58,5 Wochenstunden Überstunden obwohl wir einen Ausgleich im Turnus haben und auf 39 Stunden kommen?

:

In § 9 Abs. 7 TV-V findest Du -
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (§ 8 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen.

Du beschreibst die Festsetzung von regelmäßiger Arbeitszeit an sieben der sieben Kalendertage einer Kalenderwoche. Das ist eine tarifwidrige Festlegung. Es geht jedoch keine Minute über die so vertragswidrig und gesetzwidrig festgelegte Arbeitszeit hinaus. So können keine Überstunden entstehen.

Geh zum Betriebsrat und leih Dir dessen Handkommentar zum TV-V aus!
Spritzgebäck
Frage # 1342
09.11.2022 | 16:29
BAT-KF , MAV / MVG-EKD
keine Schichtarbeit, 5 Tage Woche Küchenbereich mit Wochenende
35% MAV &50%Küche. Diakonie Altenheim
Ich bin seit kurzem als Nachrücker in das MAV Gremium hinein gekommen. Wie oben beschrieben bin ich mit 35% in der MAV mit 6,45 Stunden ein festen Tag, Den 2. bekomme ich nicht durch, da ich täglich außer am Wochenende, mit 5,30Stunden an 4 Tagen arbeite und jedes 2. Wochenende mit 7.10 Stunden.
Bekomme ich nicht weiterhin einen freien Tag?
Und die Stunden der MAV werden doch zusammen mit den Küchenstunden gezählt oder?
Ich habe 28% von der Küchenarbeitszeit ruhen lassen und habe 35% von der MAV Freistellung bekommen. Jetzt habe ich aber keinen freien Tag mehr und bekomme auch keinen 2 .MAV Tag.
Ist das zulässig oder wie kommt es zu dieser komischen Berechnung?

:

Du bist 100% im Amt der MAV. Ein anteilige Amt kennt das MVG nicht.
Der Arbeitgeber muss Dich für Dein Amt von der - unverändert festzulegenden - Arbeitszeit in der Küche freistellen. Den Umfang dieser Freistellung begrenzt die Notwendigkeit: Wahrscheinlich fallen im Altenheim viele Mitbestimmungsaufgaben an.

Wichtig ist: Dein Dienstplan darf nicht wegen Deines Amtes irgendwie geändert werden. Dies wäre sonst eine Benachteilgung oder Bevorzugung wegen Deines Amts (eine kirchliche Straftat).
Manchmal bist Du im Amt während der Freizeit aktiv. Dann stellst Du Anträge auf Freizeitausgleich in diesem Umfang.
Klaus
Frage # 1341
07.11.2022 | 21:05
TV-V , Betriebsrat / BetrVG
Vollkontinuierliches Schichtmodell Früh- Spät- Nachtschicht von Montag bis Sonntag.

Aktuell arbeiten wir drei Sonntage am Stück.
Ist das erlaubt oder greift die

Tarifvertragliche Regelungen

§ 6 TVöD Arbeit an Sonn- und Feiertagen
(3) Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

:

Im Geltungsbereich des TV-V greift kein anderer Tarifvertrag.
Da der TV-V keine Regeln zur Belastung mit Sonntagsarbeit trifft, darf der Betriebsrat frei die Verteilung mitbestimmen.
Klaus
Frage # 1340
07.11.2022 | 19:47
TVV , Betriebsrat / BetrVG
Vollkontinuierliches Schichtmodell Früh- Spät- Nachtschicht von Montag bis Sonntag.

zu #1337

Aktueller Dienstplan

FFFxxFFSSSNNxxFFFSSNNxxxSSSxxFFSSNNNxxxFFF

Also es dürfen sieben Tage am Stück gearbeitet werden (8,25 Std.) oder bin ich jetzt ganz durcheinander?

Dann wäre unser Dienstplan in Ordnung?
Oder wie ist das mit den fünf Tagen im TVV zu verstehen?

:

Die wichtigsten Regeln und deren Rechtsgrundlagen findest Du in unseren
link10 Geboten

§ 6 Abs. 1 ArbZG führt zu den Leitlinien. Unter anderem: nicht mehr als sieben Schichten in Folge. Dies bezieht sich auch auf Folgen, die zwei Kalenderwochen übergreifen.

§ 8 Abs. 1 TV-V regelt:
Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet. Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden.

Die gesetzlichen Pausen (komplette Arbeitsunterbrechung, kein "sich bereit halten") werden dem Arbeitgeber durch die Einrechnung nicht erlassen. Er muss sie gewähren (Ablösung).
Ein notwendiger (alternativloser) betrieblicher (nicht unternehmerischer) Grund (Ursache) für einen sechsten Tag in einer Kalenderwoche mit regelm. AZ ist nicht offensichtlich.
Ein siebter Tag mit Beschäftigung in einer Kalenderwoche ist in Europa ausgeschlossen.

Unser Fragenbuch kann nicht die dreiwöchigen Grundlagen-Seminare ersetzen.
Klaus
Frage # 1339
07.11.2022 | 18:01
TVV , Betriebsrat / BetrVG
Vollkontinuierliches Schichtmodell Früh- Spät- Nachtschicht von Montag bis Sonntag.

zu #1337

Gibt es vielleicht ein Muster oder Quellen für TVV konforme Dienstpläne?

:

Mit so wenig Personaleinsatz: Nein.
Möglicherweise zerbrichst Du Dir grad den Kopf des Arbeitgebers.
Gesetzes- und tarifwidrige Zumutungen durch einen Dienstplan bleiben für Euch unverbindlich. Selbst, falls ein Betriebsrat diesen rechtswidrig zustimmt.
Typerscherweise werden 24/7-Arbeitsbereiche mit 11 oder mehr VK oder vielen Teilzeitkräften besetzt. Mit denen lässt solch ein tarifkonformer Plan schnell schreiben.
FFFFFxxxxSSSSSxxFFFFFxxSSSSS
In einer Woche sind fünf aufeinanderfolgende Frühschichten kein Problem.
In der Folgewoche sind fünf aufeinanderfolgende Späthschichten kein Problem.
Wichtig ist, dass nicht mehr als sieben Schichten aufeinander abfolgen dürfen.
In einer Woche sind drei bis vier Nachschichten in Folge kein Problem.

Je länger die Schichten sind, umso leichter wird es, gelegentlich mit zusätzlichen Freischichten eine sonst zu lange Schichtfolge zu unterbrechen.
Eue Schichten scheinen aus 8,2 bis 9 Stunden Arbeitszeit zu bestehen.
Klaus
Frage # 1338
07.11.2022 | 07:21
TVV , Betriebsrat / BetrVG
Vollkontinuierliches Schichtmodell Früh- Spät- Nachtschicht von Montag bis Sonntag.

zu #1337

Diese Probleme sind bekannt.

Die Schichten betragen mit Übergabe 8 Stunden und 15 Minuten bei Früh- und Spätschicht

Nachtschicht sogar 8,5 Stunden.

Wie die Pausen berechnet werden kann ich nicht sagen. Da die Schichten aber einzeln besetzt sind darf man die Räumlichkeiten nicht verlassen, weil man im Notfall immer einsatzbereit sein muss. Daher gibt es meiner Ansicht keine offizielle Pause

:

Es handelt sich nicht um Probleme, sondern um Chancen.

Die Arbeitszeit wird pausenlos / ununterbrochen geleistet. Sie ist auch so bewertet.
Zudem bedarf es einer Betriebsvereinbarung gemäß § 7 Abs. 2 ArbZG, um die gesetzlichen Pausen durch bloße Arbeitsminderung zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass Ihr dafür einen "entsprechenden" Freizeitausgleich erhaltet. Rückwirkend mehr freie Tage!
Dies ändern noch nichts an der Besetzungsberechnung.
Wollt Ihr mehr Personal, könnt Ihr dagegen auf die Doppelbesetzung der Schichten bestehen, um so eine Ablösung zu gewährleisten.

Interessant ist die Überlappungsezeit (Wege- und Umkleidezeit plus Stabübergabe). Diese kommt auf die Personal-Bedarfsberechnung noch oben drauf (täglich 45 bis 90 Minuten).
Klaus
Frage # 1337
06.11.2022 | 20:51
TVV , Betriebsrat / BetrVG
Vollkontinuierliches Schichtmodell Früh- Spät- Nachtschicht von Montag bis Sonntag. Sieben Tage am Stück z.B. Woche 1 -

Montag Früh
Dienstag Früh
Mittwoch Spät
Donnerstag Spät
Freitag Nacht
Samstag Nacht
Sonntag Nacht
Montag Schichtende 6:00 Uhr (Nachtschicht von Sonntag)
Dienstag Frei
Mittwoch Frühschicht und die nächste Woche beginnt
Rhythmus von 7 Wochen mit einer Freiwoche
Eine Flexwoche Montag- Sonntag
Eine Flexwoche Montag- Freitag (einzige 5 Tage Woche im Rhythmus)

Auf Grund der hohen Fluktuation bei uns in der Abteilung haben wir schnell erkannt, dass wir unseren Dienstplan attraktiver gestalten müssen. Aktuell arbeiten wir mit einem vollkontinuierlichem Schichtmodell. 24/7 Früh- Spät- Nachtschicht immer sieben Tage am Stück. Ziel war es, dass wir mehr freie Wochenenden bekommen. Da wir aber nur 7 Personen sind und nur mit einer anderen Personaldecke mehr Wochenenden kompensieren können habe ich etwas geforscht und herausgefunden, dass wir nach unserem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst TVV nur 5 Tage arbeiten dürfen. (Aus Betrieblichen Gründen 6)
Nun Steht leider nicht mehr die „attraktive Gestaltung“ des Dienstplans im Fokus, sondern die 5 Tage Woche. Meines Erachtens ist dies aber mit 7 Personen bei einem vollkontinuierlichem Betrieb nicht umsetzbar. Wie mit dem aktuellen Dienstplan können andere Schichtmodell mit 7 Personen nur den Urlaub von einer Person kompensieren und sobald jemand parallel Urlaub möchte oder jemand krank wird müssen Überstunden geleistet werden. Überstunden sind aber nicht mehr tragbar.

Dadurch gerät zur Zeit alles ins stocken und ich habe das Gefühl, dass das Problem einfach ausgesessen wird.
Mir fehlen mittlerweile auch die Argumente, bzw. diese werden ignoriert.

Gibt es vielleicht mehr Informationen und Grundlagen, bzw. Verstöße die ich für eine 5 Tage Woche vorlegen kann oder eine Mindestebesetzungsstärke für einen TVV konformen Dienstplan?

:

Rechnerisch funktioniert dies nur mit netto
3 Schichten mit 8 Stunden an 7 Tagen/Woche = 168 Netto-Stunden.
Je VK fallen zusätzlich für Urlaub, Zusatzurlaube und Feiertage, zudem Besuch der Betriebsversammlungen, Betriebsarzt etc: rund 400 Stunden im Jahr weg: Man spricht von einem Aufschlag: 20 %
201 Stunden : 39 = 5,2 - 6 VK netto (sehr theoretisch)
Dabei bleibt ausgeblendet: In jeder Schicht muss eine Pause gewährt werden (Ablösung ?).
Für AU braucht es ein Ausfallkonzept durch Abteilungsfremde (Zeitarbeit, betriebliche Versetzungen ...).
Der TVV lässt es unter engen betrieblichen Notwendigkeiten zu, dass Beschäftigte in einer Woche an einem sechsten Kalendertag beschäftigt werden. Regelmäßige Arbeit an einem siebten Kalendertag ist tarifwidrig (zudem ein Verstoß gegen die EU Grundrechtscharta Artijke 31 Abs. 2 und die EU Arbeitszeitrichtlinie Artikel 5).
Der TVV stellt auf Kalendertage ab. Eine Nachtschicht betrifft also Arbeit an zwei Tagen.
Die schutzrechtlichen Bestimmungen (hier: Tage in einer Woche) stellen also tatsächlich die Engpassgröße dar, die der Arbeitgeber mit ausreichend Personal bewältigen muss.
Maria P.
Frage # 1336
06.11.2022 | 15:28
AVR Caritas  (Anlage 31), MAV / MAVO

In unserem Bereich und generell alle Kollegen und Kolleginnen in der Pflege sind laut persönlichem Dienstvertrag zum Ableisten von Schicht und Wechselschicht nach Dienstplan verpflichtet.

Da hier eine vertragliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber und -nehmer geschlossen wurde, müsste demnach auch alle Zulagen wie Wechselschichtzulage und Zusatzurlaub gewährt werden, auch wenn die Kollegen nicht regelmäßig zu Nachtdiensten herangezogen werden.

Liege ich da richtig? Wie interpretieren Sie? Greift hier der Annahmeverzug?

:

Da liegst Du falsch.
a) Ihr habt Euch durch den Arbeitsvertrag auch zur Ableistung ungewöhnlicher Arbeitszeiten verpflichtet.
b) Der Arbeitgeber hat sich nicht verpflichtet, Euch zu belasten.
c) Für tatsächlich geleistete Wechselschichtarbeit (Urlaub ist unschädlich für diese Anspruchsvoraussetzung) entsteht als Ausgleich der Anspruch auf Zulage und Zusatzurlaub.
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