BAT-KF , MAV / MVG-EKD
Teilzeit mit 75%, Schichtarbeit.
Bin ich verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen wenn ich krank oder frei habe?
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
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Bei 'Fortbildungen' kann es sich Qualifizierungsmaßnahmen in der Freizeit handeln, zum eigenen Nutzen oder zur Weiterentwicklung der eigenen Arbeitskraft. Während der Freizeit besteht kein Direktionsrecht. Eine Arbeitsunfähigkeit schließt dann nicht automatisch auch eine Fortbildungs-Gähigkeit aus.Bei 'Fortbildungen' kann es sich Qualifizierungsmaßnahmen in der Freizeit handeln, durch den Arbeitgeber veranlasst, vielleicht sogar notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben. Dann handelt es sich um 'Arbeitszeit', vollumfänglich dem Direktionsrecht (und der Mitbestimmung der MAV) unterworfen. Arbeitszeit und 'frei' schließen sich begrifflich aus. Arbeitsunfähigkeit stellt von Arbeitspflicht / Arbeitszeit frei.