AVR Caritas (Anlage32; 2),
MAV / MAVO
Bei uns werden die Dienste über einen Schichtplan geplant, in keiner regelmäßigen Schichtabfloge, sondern wie es halt "passt". Geht primär um Anlage 32 Pflegekräfte, aber auch um Anlage 2.
Ich habe mir einige Punkte hier durchgelesen und bin mir unsicher, ob diese allgemein gültig sind oder nur bei gewissen Arbeitsvertraglichen Richtlinien Gültig sind.
In unseren Arbeitsverträgen steht, dass wir nach der 5,5 Tage-Woche arbeiten. Hier wird ja geschrieben, dass die Tagewoche für jeden persönlich berechnet werden müsste und danach auch die Urlaubstage angepasst werden müssen.
Noch spannender wird es dann, wie werden hier dann Zusatzurlaubstage eingerechnet? Kommen diese auf die angepassten Urlaubstage oder müssen diese vor der Anpassung eingerechnet werden?
Bis jetzt wird es so gehandhabt, dass die 30 Tage von der 5tagewoche auf die 5,5tagewoche angepasst werden, also 33 Tage und darauf werden dann die Zusatzurlaubstage zugerechnet, aber natürlich nur bis maximal 35/36 maximale Urlaubstage wie es in Anlage 32 steht.
Nach den Informationen von hier kam ich zum Schluss, dass es eigentlich so berechnet werden müsste:
30 Tage Grundurlaub, darauf mal angenommen 4 Zusatzurlaubstage.
Jetzt muss der Urlaub auf die reale Tagewoche umgerechnet werden. Da bei uns viele mit weniger Prozenten arbeiten nehmen wir hier einfach mal eine 4,2 Tagewoche an, dann käme man auf 34/5*4,2=28,56=>29 Urlaubstage.
Das Problem das ich jetzt sehe ist nur, dass unsere Dienstpläne ja nicht regelmäßig geplant sind und daher ja überhaupt nicht klar ist wie viele Tage jetzt für eine Woche Urlaub genommen werden müssen, weil der Urlaub wird ja Wochen bis Monate vorher geplant und dann werden hier ja keine Dienste mehr geplant.
Daher macht es ja schon irgendwie Sinn, eine gerade Zahl zu haben, durch die klar ersichtlich ist, welche Tage man Urlaub nehmen muss, wie bei uns die 5,5 Tagewoche, aber dann müsste der Urlaub auf diese Hochgerechnet werden. 34/5*5,5=37,4=>38 Tage nicht wie bisher 35/36.
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Nein, das ist so nicht ok?Hier wird nur das Elend des Personalmangels "fair" auf alle verteilt.
Doch: Du hast im Arbveitsvertrag die AVR in Bezug genommen. Die kennt vieles (Rufbereitschaft, Überstunden ...), aber keinen "Resourcendienst" (Stabilitätsdienst, Vielleichtarbeit ...).
Das in § 9 Abs. 3 der Anlagen 31 und 32 genau bezeichnete Arbeitszeitkonto lässt Buchungen (Wandlungen von Vergütungen in einen Freizeitausgleich-Abspruch) nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch zu.
Die Zustimmung Deiner MAV ändert an vertragswidrigener Praxis nichts: Sie bleibt rechtswidrig.
Die Aufgabe Deiner MAV bleibt: Ihre Mitbestimmung der Festlegungen (!) Deiner Arbeitszeit und bei Beginn und Ende ist nun zwingend durchzuführen. Du brauchst nur arbeiten, wenn die MAV dem konkreten Einsatz zugestimmt hast.