AVR Caritas (Anlage 33),
MAV / MAVO,Teilzeit, kein Arbeitszeitkonto
Laut AVR Anlage 33, ist unser Ausgleichszeitraum der Schichtplanturnus.
Doch bei uns werden alle Plus oder Minusstunden fortlaufend verrechnet, Monat für Monat,Jahr für Jahr! Dies heißt, dass Plusstunden (Überstunden, geplant und ungeplant) einfach auf einem Stundenzettel addiert und „Minusstunden“ dann irgendwann, wenn es im Dienstplan passt, abgezogen werden. Für Überstunden gibt es auch keine Zuschläge und auch keine Auszahlungen. Ich möchte das nicht mehr.
1. Wer unterstützt mich da? Unsere MAV hält sich da still zurück.
Als Verdi Mitglied dorthin?
2. kann ich meine ,nicht rechtmäßig, abgezogenen Minusstunden wieder
zurückfordern und wie lange zurück? (nach Ablauf des
Schichtplanturnus)
3.Wie formuliere ich so eine Forderung? Wer ist mein Ansprechpartner?
:
Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.Du hast Urlaub beantragt.
Urlaub stellt Dich an den Tagen mit Arbeitspflicht von dieser frei.
Wenn Du - laut Plan - am Feiertag arbeiten müsstest, stellt Dich der Urlaub (nicht der Feiertag) von dieser Arbeitspflicht frei. Du verbrauchst dann einen Urlaubsanspruchstag. Und Du hast - wie an allen anderen Urlaubsanspruchstagen - an diesem Anspruch auf den tagesgleichen Aufschlag. Dies ist unterm Strich nicht sehr günstig.
Wenn Du - laut Plan - am Feiertag wegen des Feiertags nicht arbeiten müsstest, verbrauchst Du da keinen Urlaubsanspruchstag. Du hast an diesem keinen Anspruch auf den tagesgleichen Aufschlag. Dies ist unterm Strich günstiger.
135 v.H. ständen Dir nur zu, wenn Du Arbeit am Feiertag tatsächlich leistest (TV AWO § 14 Abs. 1 Satz 1), jedoch keinen Freizeitausgleich bekommst. Ohne Belastung kein Belastungsausgleich.