TVöD-K ,
Betriebsrat / BetrVG
Vollzeit, Mo-So in 3 Schichten nach einem Monatsdienstplan.
Für 2020 sind 30 Tage Grundurlaub und 8 Tage Zusatzurlaub zu verplanen.
Ich habe derzeit einen Konflikt mit meiner Vorgesetzten zu meinen Urlaubswünschen.
Bei meinem alten Arbeitgeber war es selbstverständlich, dass ich die Wochenenden, die an meinen Urlaub angrenzten zum Urlaub dazu frei bekommen habe, wenn ich mir das bei der Erstellung des Urlaubsplans gewünscht habe.
Beispiel:
Ich hätte mir vom 7.12.-22.12.2019 Urlaub gewünscht.
Für diesen Zeitraum hätte mein alter Arbeitgeber (ebenfalls 3 Schichten, Mo-So und Vollzeit im TVÖD-K mit 30 Tagen Grundurlaub + Zusatzurlaub) mir 10 Tage Urlaub abgezogen. Und zwar jeweils von Mo-Fr. Die Wochenenden hätte er jeweils als freie Tage geplant.
Wie ich hier auf eurer Seite gelesen habe, ist dieses Vorgehen auch durchaus vertretbar.
(Ich wünsche mir einen Zeitraum frei und muss für diesen Zeitraum nur so viele Urlaubstage nehmen, wie auch Arbeitstage anfallen.)
Mein neuer Arbeitgeber plant es ebenfalls so, dass in den Urlaubszeiträumen die Tage von Mo-Fr im Dienstplan mit Urlaub geplant werden, aber nur die Wochenenden dazwischen als frei. An den Wochenenden davor und danach müsse ich laut meiner Chefin arbeiten oder zumindest damit rechnen, mit Schichten geplant zu werden.
Beispiel:
Ich habe mir vom 7.12.-22.12.2019 Urlaub gewünscht.
Meine Chefin lehnt das aber ab und sagt, ich darf nur vom 9.12.-20.12.2019 Urlaub nehmen und müsse dafür dann ebenfalls 10 Urlaubstage frei nehmen. Falls ich die Wochenenden davor oder danach frei hätte, dann wäre das "Glück", in meinem Urlaubszeitraum einplanen dürfe ich das aber nicht.
Mein Betriebsrat sagt dazu, ich könnte schon vom 7.12.-22.12.2019 frei nehmen, da ich wohl auch an Wochenendtage frei nehmen kann, müsse dann aber für den ganzen Zeitraum 14 Tage Urlaub nehmen.
Was stimmt denn nun?
:
Zu 1)Ein Rahmendienstplan unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Er ist f+ür den Arbeitgeber und für Euch unverbindlich. Verbindlich ist der mitbestimmt angeordnete Plan. In ihm wird unter anderem entschieden, ob Du wegen des Feiertags frei hast, trotz des Feiertags arbeiten musst oder ohnehin (planmäßig) am Feiertag frei hast. Das EntgFG und der § 6 Abs. 3 TVöD regeln die jeweiligen Folgen. Wendet Euch also an den Personalrat, ob er einer kurzfristigen Anordnung des Januar-Plans zugestimmt hat und ob er zuvor über Eure Wünsche informiert wurde. Dann, und nur dann ist der Plan für Euch verbindlich.
Zu 2)
Falls Du trotz des Feiertags arbeiten musst, bekommst Du an einem anderen Tag einen Ersatzruhetag (§ 11 EntgFG). Dieser muss im Plan besonders ausgewiesen werden (Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 d TVöD).
Falls Du dann im Folgeschritt über den Feiertag hinweg Urlaub gewährt bekommst, stellt Dich einer Deiner Urlaubs-Anspruchstage von dieser Arbeitspflicht frei. Du behältst als Ausgleich den Anspruch auf einen Ersatzruhetag.
Aktiviere den Personalrat, damit dieser Deinen Ersatzruhetag unmittelbar am Tag nach dem Feiertag tarifgemäß kennzeichnen lässt. An diesem verbrauchst Du dann keinen Urlaubstag. Du hast ja ohnehin frei.