MTArb-TgRV, TVöD, TV-TgDRV ,
Personalrat Bereitschaftsdienst
Zusatz zu Frage #526:
Ich habe normale Regelarbeitszeit (Gleitzeit) und Nein, ich bin kein "Nachtarbeitnehmer".
Heißt wir haben eine Kernzeit von Mo-Do von 8-16 Uhr & Fr. 8-15 Uhr. Meine tägliche Arbeitszeit beträgt 7,48 Stunden ohne Bereitschaftsdienst.
Man kann bei uns "gleiten", was heißt, das Gebäude öffnet bereits um 6 Uhr und hat geöffnet bis um 19 Uhr (Freitag bis18 Uhr).
Ich habe zu meinem Arbeitsvertrag (01.07.2000; bei der Ausfertigung meines Arbeitsvertrages galt noch der MTArb-TgRV von 7.2.91) eine Nebenabrede (16.06.2005) in dieser wird der Bereitschaftsdienst beschrieben.
Dort steht wie folgt:
1. Herr XY verpflichtet sich zur Ableistung des dienstplanmäßigen Bereitschaftsdienstes an der Leitwarte. Der Bereitschaftsdienst einschließlich der hierbei anfallenden Arbeit wird mit 30% der Bereitschaftsdienststunden als Arbeitszeit bewertet.
2. Daneben wird Herr XY zur Mithilfe beim Winterdienst für das Gelände der Hauptverwaltung verpflichtet. Die nach Nr. 1 vorgesehene Abgeltung des Bereitschaftsdienstes bleibt hiervon unberührt.
3. Diese Nebenabrede ist Bestandteil des Arbeitsvertrages vom Mai 2000; sie gilt ab 1. Nov. 2005
Die Nebenabrede kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluß eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
Der Bereitschaftsdienst wird über einen Dienstplan geregelt und ausgehängt. Wir sind vier "Bereitschaftler". Also drei Wochen Pause, dann wieder Bereitschaft; sowie in Frage #526 beschrieben.
a) Ist das ganze überhaupt gesetzeskonform?
b) Falls nicht, gegen welche gesetzlichen Regeln widerspricht hier mein Arbeitgeber?
Ich hätte gerne von ihnen eine Antwort (#526), weil sie nicht voreingenommen sind, ohne unseren PR hier in ein schlechtes Licht stellen zu wollen; die machen schon gute Arbeit:-)
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Du mailst an die Mitarbeitervertretung -»Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr bestimmt die Lage und die Verteilung meiner Arbeitszeit in den Dienstplänen mit. Mir ist nicht klar, ob Ihr dies in der Regelform der Dienstvereinbarung abschließt oder lediglich die Anordnung der Pläne erlaubt. Diese Pläne werden nur durch den Arbeitgeber unterschrieben. Sie sind deshalb für ihn verbindlich.
Leider weist der Arbeitegeber mir telefonisch Planänderungen an. Mit ist natürlich klar, dass ohne ein Abwägen seiner und meiner Interessen kein billiges Ermessen erfolgt. Die Anweisungen bleiben für mich unverbindlich.
Allerdings wäre es für mich deutlich leichter, ich wüßte, ob die MAV dieser Änderung zusgestimmt hat oder ob sie eine neue, abändernde Dienstvereinbarung getroffen hat. Noch leichter wäre es mir, wenn Ihr mit mitteilt, dass Ihr vor Eurer Zustimmung zu einer Planänderung stets zunächst Rücksprache mit mir haltet. Dann kann ich sicher sein - ohne Rücksprache bleiben die festgelegten Grenzen zwischen Freizeit und Arbeitszeit verlässlich.
Bitte gebt mir dazu zeitnah Rückmeldung.
Liebe Grüße und Bleibt gesund!
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