verdi Da bin ich schon wieder
![froh](http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/gb/images/smilies/artmedic_1.gif)
Thema Pausenregelung.
Der Arbeitgeber droht und beantragt:
a.) 6 Stunden Arbeitszeit mit zusätzlich 30 min. Pause,
b.) 5 Stunden Arbeitszeit mit zusätzlich 30 min. Pause und noch weniger
als 5 Stunden Arbeitszeit + 30 min. Pause zusätzlich.
Kann der Arbeitgeber einen solchen Anspruch geltend machen?
Man muss dazu sagen, dass diese Dienste nur für unsere ambulanten Arbeitsbereiche beantragt wurden.
Die zahlreichen Verstöße in der Vergangenheit - welche wir angezeigt und regelm. erörtern führen zu keinem Ergebnis.
Wir begrüßen es sehr, dass nun endlich etwas passieren soll und Pausen sichergestellt werden sollen, jedoch wird hier gleich der Holzhammer heraus geholt, ohne die Gründe dafür zu ermitteln.
Die Kollegen vor Ort empfinden dieses als - Hinausziehen der Dienstzeiten und somit eine "künstliche Verlängerung" dieser
![wütend](http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/gb/images/smilies/artmedic_2.gif)
Gründe für nicht eingehaltene Pausen sind unter anderen auch, dass es kein Ausfallmanagement gibt und die Kollegen sich unter einander die Arbeit zuweisen. (Ansprechpartnerin/Planerin sind in der Woche zu Bürozeiten erreichbar, Wochenenden/Feiertage gar nicht).
Unsere Aufklärungsbemühungen scheitern oft, da die soziale Ader die Versorgung der Pat. sicherstellen will.
![verzagt](http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/gb/images/smilies/artmedic_5.gif)
Hier ruht sich der Arbeitgeber selbstverständlich seit Jahren aus - es funktioniert ja und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
![wütend](http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/gb/images/smilies/artmedic_2.gif)
So weit - so (nicht) gut!
![dislike](http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/gb/images/smilies/dislike.png)
Die MAV vertritt die Pausenanspruchsregelung im ArbZG und möchte die Kollegen schützen.
Mit welche Argumentation kann die MAV dem Antrag entgegen wirken?
:
Wir haben den Eindruck, dass hier eine MAV ein Problem mit der Mitbestimmung hat.Soche Mitbestimmungsfragen gehören besser als
Der Arbeitgeber legt Beginn und Ende der einzelnen Arbeitsspannen nach billigem Ermessen fest. Dabei muss er sich im Rahmen der Gesetze und Verträge halten und er braucht die Zustimmung der MAV.
Das Arbeitszeitgesetz räumt in § 4 nur einen Mindestrahmen für Pausen ein. Pausen unterbrechen die Bezahlpflicht für den Arbeitgeber. Deshalb glauben sie, sie könnten die Schichtzeiten damit freizügig ausweiten (lest nach:
Es braucht auch einen geeigneten Pausenraum als Angebot, in dem die Kolleginnen gemeinsam Lebenszeit gestalten können. Dies ist bei ambulanten Diensten eine besondere Herausforderung. Die meisten Arbeitgeber versuchen deshalb den Deal "Anrechnung der Pausenzeit auf die Arbeitszeit , im Gegenzug Pausenraum Dienstfahrzeug".
Euer Arbeitgeber hat offenbar gemäß § 38 Abs. 2 MVG.EKD eine von ihm beabsichtigte Maßnahme (Fetslegung von Arbeitsunterbrechungen in den Schichtzeiten) eingereicht. Die MAV beachtet die Frist von zwei Wochen ab Eingang. Sie fragt -
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die MAV bestimmt die genaue Festlegung jedes Arbeitsbeginns und jedes Arbeitsende mit. Dies gilt auch für Arbeitsunterbrechungen (§ 40 d MVG.EKD). Im ambulanten Dienst treten die Arbeitsunterbrechungen als Belastung hinzu (Fahrt zum betrieblichen Pausenraum). Wir können deshalb Ihrer Maßnahme so nicht zustimmen. Zunächst ist gemäß § 5 Nr. 6 ArbSchG zwischen uns eine Erfassung zu vereinbaren, wie an den Arbeitsplätzen die Arbeitszeiten , die Arbeitsunterbrechungen und die Pausen auf die Kolleginnen wirken. Wir sollten diese Erfassung danach gemeinsam bewerten und notwendige Maßnahmen zum Schutz festlegen. Möglicherweise geht von zusätzlichen nicht gesetzlich verlangten Arbeitsunterbrechungen keine Entlastung aus. Denn möglicherweise wollen Sie die Schichtlänge ausweiten.
Wir sollten dringend auch unseren ASA mit zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen ..."