AVR DWBO Anlage Johanniter,
MAV/ MVG.EKD; Schichtarbeit, wechselnde Schichten im Rettungsdienst
Zu Urlaub bei abweichender Tagewoche, unterjährig unterschiedlich verteilte Arbeitszeit, nebeneinander feste & flexible Dienstpläne (je nach Anstellung als Vollzeit/Teilzeit/Aushilfe- als Berechnungsbasis wird 3-Tage-Woche (Vollzeit) angenommen. 8 Stunden, 12 Stunden, 24 Stunden-Dienste sind möglich.
Die
Urlaubsberechnung als solche (und ggf. Nacherfassung der tatsächlich gearbeiteten Tage) ist soweit klar und verständlich. Problematisch ist hier allerdings die Frage, mit der Urlaubsnahme, da sich Urlaubszeiten - je nach Dienstplan- ggf. drastisch verringern.
Beispiel:
Bei einer, durchschnittlich angenommenen, 3-Tage/Woche (Vollzeit) werden der Beschäftigten gemäß AVR 17 Tage Urlaub + etwaigen Zusatzurlaub gewährt. Urlaubstage werden nach (Rahmen)Dienstplan (wenn vorhanden) berechnet. Durch wochenunterschiedliche Dienstplanungen fallen so zwischen 3-6 Dienste/Wochen an. In ungünstigen Fällen, fallen in einem Zeitraum von zwei Wochen 10-12 Dienste an.
Für die Arbeitnehmer bedeutet dies ggf. erhebliche Ungleichgewichte im Erholungswert, d.h. einzelne Urlaubstage aus persönlichen Gründen nehmen zu müssen reduziert den verfügbaren Urlaub erheblich, Urlaub zu ungünstigen Zeiten nehmen zu müssen "kostet" ggf 2/3 des Jahresurlaubs.
Frage 1: Ist dieses Szenario so überhaupt rechtens? (Ich fürchte: Ja)
Frage 2: Muss zwingend nach dem Schema "abweichende Tagewoche" verfahren werden, oder lässt sich ersatzweise auch die normale 5-Tagewoche verwenden (Wird -ohne Probleme- in anderen Regionalverbänden so getan)?
Frage 3: Zusatzurlaub: Nach meinem Verständnis ist dies zusätzlicher Urlaub für "besondere Härten" (zB Nacht) und nicht "einkürzbar" wie der normale Jahresurlaub? Und wann wird dieser Urlaub vom Anspruch abgezogen? Vor oder nach dem eigentlichen "Basisurlaubsanspruch"?
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Anders als bei anderen AWO-Einrichtungen mit TV AWO: Dein Arbeitsvertrag hat eine AVR in Bezug genommen. »AVR« meint Arbeitsvertragsrichtlinie; solche Richtlinien sind das Kleingedruckte für Deinen Arbeitsvertrag. Solche Richtlinien gibt es viele: AVR der Caritas - differenziert nach Anlagen, AVR.DD (früher AVR DW EKD), AVR Bayern, AVR-K, AVR KW, AVR Wue ... In jeder dieser Richtlinien finden wir andere Regeln.Schade, dass Du - trotz unserer ausdrücklichen Hinweise - nichts über Deine Interessenvertretung schreibst. Da können wir wenig raten.