AVR Caritas (Anlage 32), MAV / MAVO
Ich wurde während meines Urlaubes vom Gesundheitsamt unter Quarntäne gestellt.
Bekomm ich den Urlaub wieder?
Wenn ich im Urlaub krank werde, bekomm ich die Tage auch zurück oder denk ich da verkehrt
Arbeitsrecht ist konkret. Müssen wir rumraten, können wir nur schlecht beraten.
Tarif oder AVRTarif oder AVR
→ TVöD-K, TVöD-B, TV-L,
→ TV AWO, BAT.
→ Die AVR der Caritas behandeln sehr ungleich.
Gib daher den Beruf an und die
Branche — Krankenhaus, Pflege, SuE, Arzt
→ AVR DD (vormals AVR DW EKD), BAT-KF
Genaue Angabe oder tariflos.?
Schicht- und Nachtarbeit?
WerWer vertritt Dich?
Betriebsrat, Personalrat, MAV, schutzlos. vertritt Dich?
Ohne diese Mindestangaben droht die Löschung Deiner Frage!
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Du bist nicht krank. Du kannst arbeiten, darfst es aber nicht. Nicht Dein Arbeitgeber, sondern die Quarantäne stellt Dich von der Arbeitspflicht frei.Du hast für eine Zeitspanne Urlaub beantragt, in die nun amtlich eine Quarantäne verhängt wurde (Hausarrest).
In dieser Zeitspanne ist es dem Arbeitgeber unmöglich, Dir tatsächlich diesen Urlaub zu gewähren (BGH Urteil 30.11.1978 – III ZR 43/77).
Die (etwas mutige) Position ist: Dein Urlaubsanspruch bleibt unverändert bestehen.