TVöD , Betriebsrat / BetrVG, 3 Schichten
In einer Abteilung wo nur eine Person pro Schicht arbeitet, gibt es immer Probleme wenn einer Krank wird.Das Ausfallmanagement sieht dann so aus, dass alle Mitarbeiter im Frei zu Hause angerufen werden und einer sich dann erbarmt den Dienst zu übernehmen. Muss eine längere Zeit überbrückt werden, machen die MA die Vertretung untereinander aus. Um dem Elend ein Ende zu machen ist der Chef auf die Idee gekommen einen Back up Dienst einzuführen. Jeder muss mitmachen ,man kann aber Wünsche äußern wann man den Bach up Dienst machen möchte. Dieser Back up Dienst bedeutet nichts anders als, dass der MA zu Hause sitzt und darauf wartet ,daß er Einspringen muss ,weil jemand ausgefallen ist.
Natürlich wird der Back up Dienst nicht bezahlt, wenn man dann aber einspringt, werden die Stunden angerechnet. Es ist weder klar, wie lange der MA zu Hause sitzen muss,um einen Anruf zu warten,noch wie viele Dienste man im Monat geleisten werden sollen, auch nicht wie lange die Reaktionszeit des angerufenen MA ist. In den Arbeitsverträgen steht auch nichts über "Back up" Dienste. Müssen die MA diese Dienste leisten und die Bereitschaftszeit für zu Hause auch noch für umsonst ? Der Betriebsrat wurde nicht darüber informiert, muss der das nicht mitbestimmen?
Fragen über Fragen.
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Der TVöD regelt, dass Dir Deine regelmäßige Zeitschuld mitbestimmt und rechtzeitig betriebsüblich oder dienstplanmäßig angeordnet werden muss. Die Bundesarbeitsrichter meinen (BAG Urteil 11.04.2019 - 6 AZR 249/18), dass der "Rahmenplan" aus festgelegten Schichten im Zuge einer monatlichen Planung vervollständigt werden kann. Dabei werden in "Flexiwochen" / an "Flexitagen" die restlichen Arbeitsstunden auf Schichten verteilt.Der TVöD regelt außerdem, wie der Arbeitgeber Euch - mitbestimmt- außerhalb der und zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit weitere Arbeitsstunden anordnen darf: Gegen zusätzliche Vergütung, unter engen Voraussetzungen.
Der TVöD regelt dabei nur Überstunden und Rufbereitschaftsinanspruchnahmen als Vielleicht-Arbeitszeit.
Überstunden müssen rechtszeitig angekündigt werden. § 6 Abs. 5 verweist zudem auf den "Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten". Der Betriebsrat bestimmt dann mit, wer und wann diesese gelegentliche Zusatzleistung abgefordert bekommt. Sie wird Vollzeitbeschäftigten mit 130 v.H. vergütet. Zwingend.
Rufbereitschaften sind meist nicht überraschend, sondern geplant. Es gibt für die gesamte Zeit 12 v.H.. Inanspruchnahmen werden von Tür zu Tür mit der Überstundenvergütung vergütet, gerundet auf die volle Stunde.
Selbst mit Zustimmung des Betriebsrates wären keine weiteren Sonderformen der Arbeit (als Unterlaufung der Tarifregeln) für Euch irgendwie verpflichtend, Denn diese Arbeitstsunden wären entweder nicht rechtzeitig angeordnet, oder ohne Ausgleichsregelung "außertariflich" (AT).
Merke: Der TVöD kennt keine englischen Pflichten, weder Back-Up, noch Dispo, Vario, Flexi ...