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Abschnitt II Arbeitszeit

§ 7 Sonderformen der Arbeit

(9) 1Erhöhungsstunden sind die nach Link§ 6 Abs. 1a vereinbarten Arbeitsstunden, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (Link§ 6 Abs. 1) hinausgehen. 2Erhöhungsstunden sind keine Überstunden nach Absatz 7 und 8.

Bunter VogelHinweis des Bearbeiters zu Erhöhungsstunden

Die individuell vereinbarte wochendurchschnittliche Zeitschuld steigt.
Doch es bleibt deren Verteilung auf fünf der sieben Wochentage!
Auch das kollektivrechtlich vereinbarte Arbeitszeitmodell mit Beginn und Ende der Schichten bleibt.

Zur Vergütung gib es in Link§ 8 Abs. 7 Sonderregeln.
Siehe auch unseren linkRechner für Tabellenentgelt, Zulagen und Zeitzuschläge.

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