(8) Die Absätze 6 und 7 gelten nur alternativ und nicht bei Wechselschicht- und Schichtarbeit.
Hinweis des Bearbeiters
zu § 6 Abs. 6-8
Arbeitszeitkorridor: Feste Zeiten und saisonal schwankende Dauer der betriebsüblichen Zeiten.
Rahmenzeit: täglich frei schwankende Beginn- und Endezeiten mit individuellen Freiheitsgraden bezüglich der Arbeitszeit-Dauer.
Jeweils handelt es sich um recht spezielle Gleitzeitregelungen. Wird eine davon
vereinbart, sind zunächst die Folgen des
§ 7 Abs. 8 Buchst. a und b zu beachten. Sie sind meist unerwünscht.
Solche Folgen vermeiden die am 01.08.2005 »bestehenden« Gleitzeitregelungen (Protokollerklärung zu
Abschnitt II) und vermeiden auch alle »anderen« (Protokollerklärung zu § 6).